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Kommunalaufsicht spricht im Fall Birgit Schäfer von einem "Schwebezustand" Bürgermeisterin oder Stadtratsmitglied?

Von Birgit Schulze 19.03.2014, 02:19

Ist eine Kandidatur für den Stadtrat nur Stimmenfang, wenn der Kandidat gleichzeitig Bürgermeister bleiben möchte? Diese Frage stellt sich in Zusammenhang mit der gewählten Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Birgit Schäfer. Für die Uetzerin selbst liegen die Dinge allerdings anders.

Tangerhütte/Uetz l Mit ihrer Kandidatur für den Tangerhütter Stadtrat will sich Birgit Schäfer für die Unabhängige Wählergemeinschaft "Südliche Altmark" (UWGSA) mit "vielen tollen Menschen" stark machen, wie sie jetzt im Gespräch mit der Volksstimme sagte. Dass sie als gewählte Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte gleichzeitig zur Stadtratswahl antritt, darin sieht sie weder rechtlich noch moralisch einen Widerspruch. Zumal sie vom Tangerhütter Stadtrat per 1. Februar nicht nur übergangsweise, sondern dauerhaft in den Ruhestand versetzt worden war, wie sie betonte.

Entscheidung nach der Wahl

Formalrechtlich seien ihres Wissens auch nicht im Ruhestand befindliche hauptamtliche Bürgermeister als Stadtratskandidaten wählbar, sie müssten sich nur nach der Wahl entscheiden, ob sie das Stadtratsmandat annehmen und ihr Bürgermeisteramt niederlegen wollen, erläuterte sie.

Verwundert zeigte sich Sybille Fürstenberg, Leiterin des Rechtsamtes im Landkreis Stendal, auf Nachfrage: Im Laufe ihrer Tätigkeit sei ihr ein solcher Fall, in dem der Bürgermeister für die eigene Vertretung (Stadtrat) kandidiert habe, noch nicht begegnet, berichtete sie.

Auf Volksstimme-Nachfrage erklärt sie für die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal: Rechtlich könnten sich durchaus auch Bürgermeister als Stadtratskandidaten aufstellen lassen, sie müssten aber mit dem Einreichen ihrer Kandidatur-Unterlagen eine Anlage ausfüllen, wie sie sich im Falle der Wahl entscheiden würden. Und die werde dem Wähler auch bekannt gemacht. Bis Ende März haben Bewerber Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Zum Status der gewählten Bürgermeisterin von Tangerhütte sprach sie von einem "Schwebezustand", da über den Widerspruch gegen den Ruhestand noch nicht entschieden worden sei. Am 26. März wird außerdem ein Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen die Bürgermeisterin auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen. Dieser war Ende 2013 bereits zweimal von der Tagesordnung abgesetzt worden.

"Mir geht es wieder einigermaßen gut"

Für ihre Fraktion der UWGSA ist Birgit Schäfer derzeit "Bürgermeisterin im Ruhestand", wie Vorsitzender Hans-Peter Gürnth sagte. Schriftführer Jörg Rudowski präzisierte noch einmal: "Ein ganz normaler Bürger". Wenn Schäfer als Stadträtin gewählt werden sollte und sich bis dahin an ihrem Status als Bürgermeisterin etwas geändert haben sollte, habe sie das Wahlrecht. Und für diese Entscheidung habe er dann auch vollstes Verständnis, machte Gürnth deutlich.

"Mir geht es inzwischen auch wieder einigermaßen gut, ich kann kandidieren und ich kann gewählt werden", sagte Schäfer. Zwar sei sie in Widerspruch gegen die Entscheidung des Stadtrates gegangen, sie in den Ruhestand zu versetzen, sie selbst spricht aber inzwischen davon, dass man sie als gewählte Bürgermeisterin ohnehin "loswerden" wolle.

Auch vor dem Hintergrund von Wahlfristen habe sie die Entscheidung für die Stadtratskandidatur jetzt treffen müssen, bevor eine endgültige Entscheidung über ihre berufliche Zukunft gefallen ist. In der UWGSA fühle sie sich gut aufgehoben. Schäfer begründete: "Ich habe in den 33 Orten der Einheitsgemeinde tolle Menschen kennengelernt. Es macht Sinn, sich dafür einzusetzen".