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Bewährungsstrafe für Chef einer Sicherheitsfirma

20.03.2014, 14:25

Stendal (wbi) l "Niemand darf sich per Selbstjustiz über das Gesetz hinwegsetzen." Damit begründete Richter Ulrich Galler, Vorsitzender der Strafkammer 11 am Landgericht Stendal, am Dienstag, 18. März, die Verurteilung eines 37-jährigen Osterburgers zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der Geschäftsführer einer Osterburger Sicherheitsfirma und zwei seiner Mitarbeiter waren angeklagt, einen ehemaligen Mitarbeiter am 14. August 2011 zusammengeschlagen und zu Boden gebracht zu haben. Dafür gab es für alle drei im November 2012 vom Amtsgericht Stendal je ein Jahr Gefängnis - ausgesetzt zur Bewährung.

Das am Dienstag gesprochen Urteil ist das Ergebnis einer Berufungsverhandlung. Mehr dazu in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme und im E-Paper.