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Geldstrafe für einen zweiten Täter Fünf Jahre Haft für 18 Kilo Drogen

Von Wolfgang Biermann 10.04.2014, 01:15

Stendal l Ein 30 Jahre alter, gebürtiger Stendaler muss wegen "Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" in neun Fällen im Wert von etwa 80000 Euro für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Stendal hat einen zweiten Angeklagten, ebenfalls 30 Jahre alt und in Osterburg gebürtig, am Dienstag wegen Drogenerwerbs in vier Fällen, davon tateinheitlich mit zweifacher Beihilfe zum Handeltreiben zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt .

Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden sah es als erwiesen an, dass der als Haupttäter geltende Ex-Stendaler einen rechtskräftig verurteilten 31-jährigen Drogendealer aus dem Osterburger Raum von Juni 2011 bis Mai 2012 mit 18 Kilogramm Amphetaminen und zwei Mal mit 50 Gramm Kokain versorgt hat. In der Anklage war ihm der Handel mit 40 Kilo Drogen (Amphetamine, Haschisch, Marihuana und Kokain) im Wert von 120000 Euro vorgeworfen worden.

Seit November bereits im Gefängnis

Der mehrfach, auch wegen Drogenhandels, vorbestrafte und seit November in Untersuchungshaft befindliche Ex-Stendaler hatte das Dealen mit Drogen wohl generell eingeräumt, die Menge aber in Abrede gestellt. Der zweite Angeklagte, beide kennen sich von Kindheit an und leben jetzt in Nieder- sachsen, hatte den Haupttäter viermal in die Altmark gefahren, weil der keinen Führerschein hatte. Dafür will der bislang rechtlich Unbescholtene lediglich Benzingeld und auch mal eine "Linie Kokain" von seinem Kumpel bekommen haben.

Die Staatsanwaltschaft sah die Anklage durch den Hauptbelastungszeugen bestätigt. Sie hatte eine 15-monatige Bewährungsstrafe für den Helfer und sieben Jahre Haft für den Haupttäter gefordert, weil bei ihm "nicht mal ansatzweise Reue und Einsicht erkennbar" gewesen seien. Dessen Verteidiger wollte lediglich vier Jahre für seinen Mandanten. Sein Geständnis nannte der Anwalt "vollwertig". Als Motiv hatte der Ex-Stendaler Geldknappheit und Schulden angegeben.

Angeklagter muss noch einmal vor den Richter

Das Urteil beruhe maßgeblich auf dem Geständnis beider Angeklagten, hieß es in der Urteilsbegründung. Wohl fanden die Richter den Hauptbelastungszeugen "nicht unglaubwürdig". Allerdings hätte dieser aktuell teilweise keine konkreten Erinnerungen offenbart, so dass das Handeltreiben mit Haschisch und Marihuana nicht habe nachgewiesen werden können.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Sache für den Haupttäter aber noch nicht ausgestanden. Denn ihn erwartet nach Angaben der Staatsanwaltschaft abermals ein Prozess vor dem Landgericht, bei dem es um weitere Tatvorwürfe im Zusammenhang mit Drogen geht.