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Landgericht: 20-Jähriger muss 500 Euro an Kinderschutzbund zahlen 500 Euro Geldstrafe für Sex mit einer Minderjährigen

Von Wolfgang Biermann 29.04.2014, 01:16

Stendal l Das Landgericht Stendal hat in der vergangenen Woche einen 20-Jährigen aus einem Dorf im Landkreis Stendal wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes unter 14Jahren nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage von 500 Euro verurteilt. Die Summe muss der junge Mann an den Kinderschutzbund, Kreisverband Stendal zahlen.

Es war nicht der klassische Fall von Kindesmissbrauch, wie er zumeist angeklagt und vor Gericht verhandelt wird. Vielmehr war es wohl ein Fall von Jugendliebe und der Sex einvernehmlich. Beide wollten ihn. Das Paar hat dabei sogar ein Kondom benutzt. Doch gemäß Strafgesetzbuch (§ 176) sind sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren als sexueller Missbrauch grundsätzlich verboten und unter Strafe gestellt.

Im Regelfall sieht das Gesetz im Erwachsenenstrafrecht eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren für Geschlechtsverkehr von über 18-Jährigen mit unter 14-Jährigen vor. Die Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Richterin Dietlinde Storch sah indes die Anwendung von milderem Jugendstrafrecht für den rechtlich als heranwachsend geltenden Angeklagten als geeignet an.

Drei Monate später wäre der Vorfall ohne Folgen geblieben

Hätte das Paar noch drei Monate gewartet, wäre der Fall strafrechtlich gänzlich ohne Folgen geblieben. Denn der angeklagte Geschlechtsverkehr wurde im September vorigen Jahres strafbewehrt vollzogen. Das Mädchen vollendete im Dezember ihr 14. Lebensjahr - laut Gesetz die Altersgrenze für Kindesmissbrauch.

Die Mutter des Mädchens schaltete die Polizei ein

Herausgekommen war das Ganze durch die Mutter des Mädchens. Nachdem die Beziehung durch die dann 14-Jährige beendet worden war, wollte der Angeklagte nicht von ihr lassen und belästigte seine Ex-Freundin. Das rief die Mutter auf den Plan, die eigentlich nur wollte, dass der Angeklagte ihre Tochter in Ruhe lässt. Sie rief die Polizei und brachte damit die Ermittlungen zum sexuellen Missbrauch ins Rollen.