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Sparkassenskandal Stendal Bauunternehmer verklagt Kreissparkasse

Ein Bauunternehmer verklagt die Kreissparkasse Stendal wegen einer ausstehenden Rechnung in Höhe von 10000 Euro. Er sei mit dem Bau eines Fahrradunterstandes in Höhe von 10000 Euro beauftragt worden. Die Kreissparkasse will von Forderungen in dieser Höhe nichts wissen.

Von Wolfgang Biermann 03.05.2014, 01:22

Stendal l Die Zivilkammer 1 am Landgericht Stendal hat am Mittwoch nach mehreren vergeblichen Anläufen die Klage eines Bauunternehmers gegen die Kreissparkasse Stendal verhandelt. Der Prozess ist offensichtlich eng mit den festgestellten Unregelmäßigkeiten in der Ära des ehemaligen Vorsitzenden Dieter Burmeister verbunden.

Höhe der Forderung muss geklärt werden

Dieser Bauunternehmer aus einem Ort bei Stendal will von der Sparkasse 10.000 Euro als sogenannten Werklohn, laut Bürgerlichem Gesetzbuch als Vergütung bezeichnet, für die Erstellung eines Fahrradunterstandes durch seine Firma. Dieser Unterstand befindet sich am Fachwerkhaus in der Hallstraße 67 und ist nach Angaben der Gerichtssprecherin Stefanie Hüttermann bereits im Jahr 2012 fertiggestellt worden.

Ihrer Auskunft nach ist die Beauftragung des Unternehmers durch die Sparkasse grundsätzlich unstrittig. Allerdings bestreitet die Sparkasse die Höhe des ihm zustehendes Werklohnes. Sie will eigene Forderungen mit den Forderungen des Bauunternehmers aufrechnen. Damit sei für sie die Sache erledigt.

Bei dem Bauunternehmer handelt es sich Volksstimme-Informationen zufolge um denjenigen, der im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauaufträgen der Sparkasse und den zwischenzeitlich dokumentierten Unregelmäßigkeiten zumeist als Auftragnehmer begünstigt worden sein soll. Am Mittwoch musste der ehemalige und zwischenzeitlich geschasste Immobilienverantwortliche der Kreissparkasse als Zeuge aussagen.

Was Gegenstand der Zeugenaussage war, vermochte die Gerichtssprecherin nicht zu sagen. Der Ausgang des Verfahrens ist bisher noch völlig ungewiss. Bauunternehmer und die Kreissparkasse Stendal scheinen sich nicht annähern zu wollen.

Am 21. Mai hat die Zivilklammer 1 unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsidentin Haide Sonnenberg einen Verkündungstermin angesetzt. An diesem Tag wird sich entscheiden, ob ein Urteil gesprochen oder die Beweisaufnahme mit weiteren Prozessterminen fortgesetzt wird.