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Vor dem Arbeitsgericht will die Kreissparkasse ihren Ex-Abteilungsleiter zur Rechenschaft ziehen Grobe Fahrlässigkeit mit Schaden

07.05.2014, 01:16

Ein erster Prozess um Schadensersatzforderungen wegen Verfehlungen bei Bauaufträgen der Kreissparkasse Stendal ist nach 90 Minuten vorläufig ausgesetzt worden. Zahlen wird den Schaden wohl die Versicherung.

Stendal l 40498,72 Euro soll es gekostet haben - das Splittlager für die Kreissparkasse Stendal. Es war eines jener Bauprojekte, die nach der Aufdeckung erster Unregelmäßigkeiten im Februar 2013 zu einem unmittelbaren Aufhebungsvertrag mit dem damals zuständigen Abteilungsleiter Gerhard U. führten und eine von der Sparkassenaufsicht in Auftrag gegebene Tiefenprüfung auslösten. An deren Ende stand dann der Bruch mit dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden Dieter Burmeister.

Alle Arbeiten für das Splittlager hatte damals Abteilungsleiter U. an den Stendaler Bauunternehmer Hans-Joachim M. vergeben. "Auffällig ist, dass trotz der Vergabe des Gesamtauftrags an ein Unternehmen die einzelnen Leistungen ,künstlich` aufgegliedert wurden" - in elf Teilbereiche, ohne dass es zugleich elf Aufträge gab, hieß es damals in einem ersten Gutachten. Der Sparkasse sei "ein erheblicher Vermögensnachteil entstanden".

Richter: "Es wurde alles dem Zufall überlassen"

Richter Dirk Wolandt monierte hier gestern "grobe Fahrlässigkeit". Abteilungsleiter U. habe keine Ausschreibung vorgenommen. Auch eine substanzielle Kontrolle sei nicht erfolgt. "Es wurde alles dem Zufall und der Rechnungslegung eines Bauunternehmers überlassen", rügte er.

Ob bei dem Splittlager der Sparkasse ein von ihr im Verfahren geltend gemachter Schaden von 22085,72 Euro entstanden sei, müsse indes ein Sachverständiger entscheiden, ließ der Richter durchblicken, dass er den Berechnungen nicht ohne weiteres folgen wollte. Eine Schadenshöhe von rund 6000 Euro beim Bau eines Mülllagers ließ Wolandt gar nicht erst in der Verhandlung zu. Die Argumentation der Klägerin sei hier "unsubstantiert".

Kernpunkt der Verhandlung war am Ende, ob eine Versicherung des Kreditinstituts für den Schaden aufkommen werde. In diesem Fall bliebe für Gerhard U. ein Eigenanteil von 511,29 Euro - für den er über eine Haftpflicht abgesichert sei.

Dies soll jetzt in den nächsten Wochen geklärt werden. Einstweilen ruht das Verfahren. Zumindest für beide Parteien wäre dies die kostengünstigste Lösung.

Es ist nicht das einzige Verfahren vor dem Arbeitsgericht gegen den ehemaligen Abteilungsleiter. Für den zweiten Prozess steht ein genaues Datum noch aus. Dieser werde indes "weitaus spannender", heißt es aus Justizkreisen.

Unterdessen ist die strafrechtliche Aufarbeitung der von den Prüfern des Ostdeutschen Sparkassenverbandes festgestellten Verfehlungen beim Baumanagement und Fuhrpark noch längst nicht abgeschlossen. Und ein Abschluss der Ermittlungen sei derzeit "noch nicht absehbar", sagt der Sprecher der Magdeburger Staatsanwaltschaft, Frank Baumgarten.

Interessante Treffen am Rande des Prozesses

Dagegen war der Blick abseits der Verhandlungstische im Sitzungssaal 109 gestern schon aufschlussreich. Ex-Sparkassenchef Dieter Bur-meister saß im Zuschauerbereich - einträchtig und im engen Austausch mit dem Lebensgefährten der Sparkassen-Personalratsvorsitzenden. Vor und nach der Verhandlung besprach sich Burmeister ausführlich und vertraut mit seinem ehemaligen Abteilungsleiter U. und dessen Anwalt.