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Ein Jahr Haft auf Bewährung für Havelberger Diebstahl aus einem Imbisswagen

Von Wolfgang Biermann 16.05.2014, 01:17

Stendal l Wegen Diebstahls im besonders schweren Fall hat das Amtsgericht Stendal am Dienstag einen Havelberger zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss der 31-jährige Arbeitslose noch 200 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb der nächsten fünf Monaten ableisten.

Alles, was sich an Essbarem in einem Imbisswagen auf einem Parkplatz vor einem Discounter in Havelberg befand, nahm ein Diebesduo in der Nacht vom 22. zum 23. September vorigen Jahres mit: Senf, Ketchup, einen Eimer mit Kartoffelsalat, einen mit Nudelsalat, dazu Bratfett, Öl, Margarine, Brötchen, Toastbrot, Würstchen, rohe Schnitzel ...

Name des zweiten Diebes bleibt ein Geheimnis

"Was wollten Sie denn mit dem ganzen Zeug?", wollte Amtsrichter Thomas Schulz von dem mehrfach vorbestraften 31-jährigen wissen. Doch der zuckt nur mit den Schultern. "Ich hatte viel Stress in der Zeit, meine Freundin hatte unser Kind verloren. Und außerdem war ich betrunken." Den Namen des zweiten Diebes, der mit ihm zusammen den Imbisswagen aufgehebelt hatte, will er nicht nennen.

Angeklagt war er außerdem wegen Drogenhandels. Doch eine junge Domstädterin, die selbst beim Drogenkonsum erwischt worden war und den Angeklagten als Lieferanten angegeben hatte, erschien als Hauptbelastungszeugin nicht. Sie war in einem anderen Verfahren bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Um einen zweiten Gerichtstermin mit polizeilicher Vorführung der Zeugin zu vermeiden, beantragte die Staatsanwaltschaft die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen geringfügig ins Gewicht fallender Schuld des Angeklagten. Zumal es sich um Marihuana in geringen Mengen im Gesamtwert von 200 Euro gehandelt haben soll. "Mit Drogen habe ich nichts zu tun", beteuerte er. Allerdings war er 2005 schon einmal wegen Dealens mit Rauschgift zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, die er absitzen musste, weil er in der Bewährungszeit weitere Straftaten begangen und das Amtsgericht die Bewährung deshalb widerrufen hatte.