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SPD-Politikerin bleibt bei Ratskandidatur für Wählergruppe Edith Braun setzt sich zur Wehr

22.05.2014, 01:13

Stendal (mr) l SPD-Politikerin Edith Braun nimmt die Abmahnung der Landes-SPD gegen ihre Kandidatur für die Wählergemeinschaft Lüderitz bei der Tangerhütter Stadtratswahl (Volksstimme berichtete gestern) nicht kampflos hin. "Mein Ortsverein und der Kreisvorstand wussten seit langem von meiner Kandidatur", betont sie, dass damals keiner Einspruch erhoben habe.

"Wir haben nur die Entscheidung des Ortsvereins zur Kenntnis genommen", erklärte SPD-Kreisvorsitzender Oliver Fleßner auf die Volksstimme-Frage, ob dies Ende Februar im Kreisvorstand ein Thema gewesen sei. Spielraum in der aktuellen Diskussion sieht Fleßner nicht: "Der SPD-Kreisvorstand kann keinen Beschluss gegen die Satzung der SPD fassen."

Edith Braun hingegen verweist auf drei Sätze im Organisationsstatut der Partei: "Die Feststellung der Unvereinbarkeit trifft der Parteivorstand. Er kann die Feststellung wieder aufheben. Diese Feststellung bindet auch die Schiedskommission."

Innerhalb der Kreis-SPD gibt es die Meinung, dass Brauns Ortsverein mit seiner Duldung ihrer Kandidatur die entscheidende Instanz sei. Womöglich ist die Abmahnung der Landes-SPD ohnehin wegen eines Formfehlers ungültig, da der korrekte Paragraf fehlt.

Braun hat sich entschieden: "Sollte ich gewählt werden, nehme ich das Mandat an."