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Nachbarschaftsstreit Verfeindete Rentner schlagen sich blutig

Ein 75-Jähriger muss sich erneut wegen eines Streits mit dem Nachbarn vor Gericht verantworten. Unter anderem soll er diesem eine Katze ins Gesicht geschleudert haben.

Von Wolfgang Biermann 07.06.2014, 01:22
Seit 2007 müssen Ehegatten von in Deutschland arbeitenden Ausländern sich auch in deutscher Sprache verständigen können, um ebenfalls nach Deutschland ziehen zu dürfen. Foto: Arne Dedert/Symbol
Seit 2007 müssen Ehegatten von in Deutschland arbeitenden Ausländern sich auch in deutscher Sprache verständigen können, um ebenfalls nach Deutschland ziehen zu dürfen. Foto: Arne Dedert/Symbol dpa

Stendal l "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt", heißt es in Schillers "Tell". Und so landen viele Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht. Selten fließt Blut, meist reichen verletzende Worte. Anders in diesem Fall, der seit 2011 die Justiz beschäftigt.

Im Mittelpunkt stehen zwei Rentner aus einem Dorf nahe Stendal. Von ihnen sitzt ein heute 75-Jähriger zum wiederholten Mal deshalb auf der Anklagebank. Zweimal schon hatte ihn das Amtsgericht nach dem Leitspruch "Im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen, weil eine Notwehrsituation für den Angeklagten zum Tatzeitpunkt nicht gänzlich auszuschließen gewesen sei.

Auf Revision des laut Anklage Geschädigten hin hob das Oberlandesgericht Naumburg den im November 2012 ergangenen ersten Freispruch im Mai 2013 auf und verwies das Verfahren zurück zur erneuten Verhandlung. Doch ein anderer Richter am Amtsgericht kam im Januar dieses Jahres zu keinem anderen Ergebnis: Freispruch. Dagegen legte der Geschädigte, nunmehr als Nebenkläger, Berufung ein, die seit Donnerstag vor der Berufungskammer am Landgericht Stendal verhandelt wird. "Bestand eine Notwehrlage oder nicht, das ist die spannende Frage", sagte der Vorsitzende Richter Gundolf Rüge zum Prozessauftakt.

Zum Geschehen: Die Polizei musste am 20. April 2011 gerufen werden. Die Beamten hielten die zwei "blutverschmierten" Akteure im Bild fest. Wie es dazu kam, darüber gibt es laut Richter Rüge sich "heftig widerstreitende Aussagen" von den Beteiligten, einschließlich ihrer Ehefrauen, wie es im Urteil vom Januar festgehalten ist. Darin steht auch, dass die Rentner "seit längerer Zeit verfeindet sind".

Ihre Anwesen grenzen aneinander. Der Angeklagte ist laut Urteil über die Maßen lärmempfindlich. Von dem angeblichen Opfer heißt es, dass es "zu 100 Prozent pflegebedürftig und hilflos" ist. "Ist dieser Mann überhaupt in der Lage, eine Notwehrsituation zu schaffen?", fragte Richter Rüge. Der Angeklagte gab an, dass er sich am Tattag von seinem Nachbarn auf neutralem Boden durch eine lautstarke Katzendressur "provoziert" gefühlt hätte. Als er ihn ansprach, soll dieser ihm unvermittelt die Katze - sie ist inzwischen tot - ins Gesicht geworfen und ihm sodann noch Faustschläge versetzt haben, so dass er in Ohnmacht gefallen sei. Daraus erwacht, hätte er seinem Widersacher einen einzigen Schlag versetzt, der diesen außer Gefecht gesetzt haben soll. Das stimme nicht, hatten der Widersacher und seine Ehefrau vor dem Amtsgericht ausgesagt, allerdings ebenfalls in unterschiedlichen Versionen.

Zeugenbefragung daheim

Die Berufungskammer will das vermeintliche Opfer am 13. Juni als Zeugen bei einem Ortstermin zu Hause befragen, denn er gilt als nichttransportfähig. Dann soll auch die Ehefrau des vermeintlichen Opfers befragt werden. Sie hatte laut ärztlichem Attest eine Handfraktur erlitten. Vor dem Amtsgericht hatte sie ausgesagt, dass sie ihre Hand schützend vor das Gesicht ihres am Boden liegenden Mannes gehalten habe, als der Angeklagte auf ihn eintrat. Bislang sind drei Prozesstage angesetzt. Nebenher laufen noch zwei Zivilprozesse in der Angelegenheit, wie der Verteidiger des Angeklagten sagte.