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Klage gegen Kreissparkasse Stendal Vergleich ist nicht ganz ausgeschlossen

Vor der 1. Zivilkammer des Landgerichtes fand am Mittwoch die erste
Verhandlung im Verfahren Dieter Burmeister gegen die Kreissparkasse
Stendal statt. Der Ex-Vorstandsvorsitzende hat den Verwaltungsrat der
Sparkasse verklagt, der ihn fristlos entlassen und die
Ruhestandsversorgung gestrichen hatte.

Von Donald Lyko 26.06.2014, 03:22

Stendal l Rollentausch im Verhandlungssaal. Vor einigen Wochen saß Dieter Burmeister als Beklagter vor Gericht, weil die Sparkasse von ihm Schadensersatz fordert. Gestern nahmen er und sein Anwalt Dr. Gerald Zimmer an dem Tisch mit dem Schild "Kläger" Platz. Denn Burmeister hat seinen früheren Arbeitgeber verklagt. Er fordert die Rücknahme der fristlosen Kündigung und die Zahlung der vereinbarten Pensionsbezüge.

Fristlos gekündigt worden war ihm nach Bekanntwerden eines Prüfberichtes, in dem Unregelmäßigkeiten bei Bauvergaben, der übergroße Fuhrpark sowie fragwürdige Investitionen zum Beispiel in einen Weinkeller aufgeführt wurden (wir berichteten). Ende 2012 war Burmeister zwar aus gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven Geschäft ausgeschieden, ein Abwicklungsvertrag sicherte ihm aber weiter ein monatliches Einkommen bis zum 30. April 2014 zu, zudem hatte er Rentenansprüche.

In einem sehr ausführlichen, etwa 45-minütigen Vortrag legte die Vorsitzende der 1. Zivilkammer, Landgerichtsvizepräsidentin Haide Sonnenberg, die Einschätzung der Kammer nach der Verhandlungsvorbereitung dar. Die "grobe Richtung", wie sie sagte. Zum jetzigen Zeitpunkt neige die Kammer dazu, dass "die Kündigung nicht an der Form scheitert". Ein Versäumnis bei den Fristen sei nicht erkennbar, denn der Verwaltungsrat habe nach Bekanntwerden der Vorwürfe gleich reagiert.

Der Blick der Kammer wird sich also auf die Gründe für die fristlose Kündigung richten. Sie werde dabei dem Baubereich "ein besonderes Gewicht" beimessen, erklärte die Vorsitzende. Die Entscheidung, ob schwerste Verfehlungen vorliegen, die das Versagen der Ruhestandsbezüge rechtfertigen, könne nur das Ergebnis einer Gesamtabwägung sein. Dazu werde die Kammer detailliert klären, was in welchem Zeitraum passiert ist. Die Entscheidung soll am 10.September verkündet werden. Dieter Burmeister äußerte sich gestern nicht, wurde aber auch nicht befragt.

Auch wenn es momentan nicht danach aussieht, könnte es vielleicht doch zu einem Vergleich zwischen beiden Parteien kommen. Diesen regte die Kammervorsitzende an. Ihr Vorschlag: Beide Parteien könnten sich auf einen Termin für die Kündigung und einen Zeitraum für die Versorgungsleistungen einigen. Bei der Kündigung geht es um sieben Monate. Die fristlose Kündigung wurde zum 30. September 2013 ausgesprochen, am 30. April 2014 lief das Beschäftigungsverhältnis ohnehin aus. Beim Vergleich könnte darum der 31.Dezember 2013 ein Termin sein, auf den sich beide Seiten verständigen, regte Richterin Haide Sonnenberg an.

Rechtsanwalt Bernhard Steinkühler aus Berlin, der den Verwaltungsrat vertritt, wiederholte gestern zwar den Antrag auf Abweisung von Burmeisters Klage, sagte aber auch, dass ein Vergleich aus Sicht der Beklagten "nicht völlig ausgeschlossen" sei, er sehe "derzeit aber wenig Spielraum". Burmeisters Anwalt Dr. Gerald Zimmer könnte sich "vorstellen, dass wir eine vernünftige Regelung finden könnten". Gestern stellte er aber erst einmal den Antrag, den Antrag der Gegenseite auf Klageabweisung zurückzuweisen. Die Anwälte wollen in den kommenden Tagen miteinander telefonieren.