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Acht Zeugen sollen zum Fuhrpark der Kreissparkasse aussagen Prozess gegen Burmeister in nächster Runde

Von Wolfgang Biermann 23.07.2014, 01:12

Am 4. November wird der Schadensersatzprozess gegen den Ex-Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Stendal, Dieter Burmeister, fortgesetzt. Gestern wurde am Landgericht ein Beweisbeschluss verkündet.

Stendal l Der Fuhrpark der Sparkasse insgesamt und die Nutzung der Dienstwagen durch den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Stendal, Dieter Burmeister, im Speziellen standen gestern im Mittelpunkt eines Beweisbeschlusses, den Einzelrichterin Elisabeth Nortmann am Landgericht Stendal verkündete.

Demnach wird es am 4. November im Rahmen einer mündlichen Hauptverhandlung in 15 Punkten um die Fahrzeuge der Sparkasse und die damit in Rede stehenden Verfehlungen Burmeisters gehen, die ihm die Anwälte der Sparkasse im Zivilprozess um Schadensersatzverpflichtungen vorwerfen.

Die Volksstimme berichtete über den gescheiterten Gütetermin am 20. Mai, bei dem der Anwalt der Sparkasse dem Ex-Vorstandschef Burmeister neben der Fuhrparkproblematik vor allem Kompetenzüberschreitungen bei Vergaben vor großdimensionierten Bauvorhaben und die Vernachlässigung von Kontrollpflichten unterstellt.

Acht Zeugen stehen am 4. November ab 9 Uhr in Sachen Fuhrpark auf der gerichtlichen Vernehmungsliste. So unter anderem der seinerzeitige Verantwortliche der Sparkasse Gerhard U., den Burmeister offensichtlich als Entlastungszeugen benannt hat. U., der zugleich am Arbeitsgericht von der Sparkasse auf Schadensersatz verklagt ist, soll bestätigen, welches Dienstfahrzeug Bur- meister zu welchen Zeitpunkten genutzt und wann er es abgegeben hat. So bestreitet der Ex-Vorstandschef, wie gestern im Beweisbeschluss verlesen, jemals zeitgleich zwei Dienstfahrzeuge genutzt zu haben.

Im Detail geht es unter anderem um die Notwendigkeit der Anschaffung eines Traktors für den Winterdienst, wofür es laut Klage der Sparkasse keine betriebliche Veranlagung gegeben haben soll. Ein Kia Sorento sei eigens wegen vorhandener Anhängerkupplung angeschafft, aber nur gelegentlich zum Abfahren von Grünschnitt verwendet worden.

Ein Mercedes der M-Klasse soll mittels Chip-Tuning eine Leistungssteigerung erfahren haben, wobei dies als Unfallreparatur deklariert worden sein soll. Nicht zuletzt geht es um einen Austin Seven "Box Saloon", einen Oldtimer aus den 1930er Jahren, der als Wertanlage und zu Marketingzwecken angeschafft worden sein soll. Dazu sagt der Anwalt der Sparkasse Bernhard Steinkühler in seiner Klageschrift gegen Burmeister, dass es kein Marketingkonzept für diesen Wagen gegeben habe. Außerdem sei der Austin für Werbezwecke völlig ungeeignet. So habe er überhaupt keine Fläche, auf der Werbung anzubringen sei. Burmeisters Anwalt bestreitet das. Demnach habe ein großes "S" auf dem Heckkoffer sehr wohl für die Sparkasse geworben.

Im Beweisbeschluss gestern ging es nicht um den Löwenanteil der Klage gegen Burmeister, nämlich die Bauvorhaben im 80-Millionen-Bereich unter seiner Ägide, darunter ein angeblich pompös ausgebauter Weinkeller und eine Sauna.Weil das Gesamtverfahren so umfangreich ist, habe sie es "geschichtet", sagte Richterin Nortmann dazu. Die Bauvorhaben werden also später eine Rolle spielen.

Pendel schlägt Richtung Klage aus

Bei dem missglückten Gütetermin im Mai hatte Nortmann in einigen Punkten schon mal die Richtung gewiesen. Demnach deute sich an, dass Burmeister seinen Kontrollpflichten bei der Auftragsvergabe von Bauarbeiten nicht nachgekommen sei. Dabei ging es um notwendige Zweitunterschriften eines Vorstandsmitgliedes. Burmeister hatte entgegnet, dass er nicht jeder Unterschrift habe "hinterherrennen" können. Immerhin ging es um siebenstellige Summen, äußerte Nortmann daraufhin ihr Unverständnis. Und auch zum häufigen Wechsel der Dienstwagen durch den Ex-Vorstand schlug das Pendel nach vorläufiger Wichtung in Richtung Klage der Sparkasse aus.