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Angeklagter verschweigt Ehefrau den Gerichtstermin Insolvenz verschleppt: Bewährung

31.07.2014, 01:18

Von Wolfgang Biermann

Stendal l "Warum sitzt denn Ihre Frau nicht neben Ihnen auf der Anklagebank", wollte Amtsrichterin Petra Ludwig in der Vorwoche von einem Bauunternehmer der Region wissen. Zusammen mit seiner Angetrauten sollte er sich wegen Insolvenzverschleppung verantworten.

"Ich habe mich nicht getraut, es ihr zu sagen. Außerdem war ich doch der eigentliche Geschäftsführer und bin an dem Ganzen schuld", entgegnete der mehrfach, unter anderem wegen Steuerhinterziehung und auch Insolvenzverschleppung vorbestrafte 51-Jährige. "Das geht so nicht", erzürnte sich die Richterin, trennte das Verfahren gegen die Ehefrau dann aber doch auf Anregung der Staatsanwaltschaft ab.

Am 17. Oktober 2012 leistete die mitangeklagte Ehefrau als formale Geschäftsführerin der GmbH eine eidesstattliche Versicherung, besser bekannt als Offenbarungseid. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten beide die Notbremse ziehen ziehen und Insolvenz anmelden müssen, hieß es in der Anklage. "Wir hatten noch viele Außenstände und hofften täglich, dass Geld reinkommt", versuchte sich der Angeklagte zu rechtfertigen. Doch es floss kein Geld. Und so stellte das Finanzamt Stendal wegen aufgelaufener Steuerschulden im Juni vorigen Jahres einen sogenannten Fremdantrag.

"Rote Warnlampe" ignoriert

Dem schoben die Angeklagten schnell einen eigenen Antrag nach. "Zu spät. Und das trotz roter Warnlampe", befand Richterin Ludwig. Schon 2007 war der Angeklagte wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Dieses Mal forderte die Staatsanwaltschaft zehn Monate Gefängnis, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung.

Mit ihrem Urteil entsprach Amtsrichterin Ludwig der staatsanwaltlichen Forderung. Wovon das Ehepaar eigentlich zurzeit lebe, wollte sie noch wissen. Sie hätten eine neue GmbH gegründet, und er sei bei seiner Ehefrau als Geschäftsführer angestellt, erhielt sie von dem dreifachen Familienvater zur Antwort. "Wenn das man gut geht", stellte die Richterin in den Raum, sprich Gerichtssaal.

Und die Ehefrau? Der flattert in den nächsten Tagen ein Strafbefehl ins Haus. Bezahlt sie die damit verbundene Geldstrafe über 1200 Euro innerhalb von sechs Monaten, wird ihr vorläufig eingestelltes Verfahren gänzlich eingestellt.