Betrugsvorwürfe gegen ehemaligen Arbeitslosen sind unhaltbar Unschuldig vor Gericht
Stendal (br) l Das Amtsgericht Stendal sprach einen ehemaligen Arbeitslosen frei vom Vorwurf des Leistungsbetrugs. Mitarbeiter der Arbeitsbehörden bestätigten, dass sich der Mann ordnungsgemäß in Arbeit abgemeldet hatte. Die Verwaltungspanne scheint kein Einzelfall zu sein. Am selben Tag wurde ein weiterer Fall von angeblichem Leistungsbetrug verhandelt, der ähnlich ausging. Mehr lesen Sie in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme oder im E-Paper.