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Stadt kann keine negative Tendenz feststellen / Derzeit gibt es acht Spielstädten in der Hansestadt "In Stendal gibt es keinen Spielhallen-Boom"

Von Bernd-Volker Brahms 07.08.2014, 03:18

Stendal l Ins Eckgebäude einer ehemaligen Pizzaria am Tangermünder Tor in Stendal ist vor kurzem eine Spielhalle eingezogen. Gibt es in Stendal einen Trend zu immer mehr Glücksspielstätten in der Stadt? "Es gibt keinen Boom bei den Spielhallen", sagt Stadtsprecher Klaus Ortmann auf Nachfrage. Derzeit gibt es acht Spielhallen in der Hansestadt. Vom Statistischen Landesamt werden keine Daten zu Spielhallen erhoben, von daher gibt es keine Vergleichswerte.

Betreiber müssen 200 Meter Abstand zu Schulen halten

Die Stadt ist Genehmigungsbehörde für die entsprechenden Konzessionen. Neben der Gewerbesteuer kassiert die Kommune auch Vergnügungssteuer von den Betreibern.

Es habe keine auffällige Steigerung bei den Spielhallen gegeben, sagt der Stadtsprecher. In Stadtsee seien in den vergangenen Jahren sogar zwei Spielhallen an der Stadtseeallee und an der Scharnhorststraße wieder geschlossen worden. Dem gegenüber habe es zuletzt zwei Neueröffnungen gegeben, eine eben am Tangermünder Tor, eine andere in der nördlichen Breiten Straße.

Es habe sich herausgestellt, dass insbesondere bei Restaurants und Lokalen, die nicht laufen, Betriebserlaubnisse für Spielhallen beantragt werden. "Diese müssen auch genehmigt werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen", sagt Ortmann. Zu diesen Vorgaben nach dem Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt gehört beispielsweise die Vorgabe, dass eine Spielhalle mindestens 200 Meter Luftlinie von einer anderen Spielhalle entfernt sein muss. Derselbe Abstand gilt für Einrichtungen, die hauptsächlich von Kindern und Jugendlichen genutzt werden - also insbesondere zu Schulen.

Bestandsschutz für Spielhallen gilt bis 2017

"Wir brauchen eine Rechtsgrundlage, wenn wir eine Genehmigung versagen wollen", sagt Ortmann. Dies könne beispielsweise über eine Ausschlusssatzung passieren, diese müsse vom Stadtrat beschlossen werden. Derzeit gebe es eine solche Satzung für Stendal nicht.

Im Übrigen wurde für die Spielhalle am Tangermünder Tor nach Angaben der Stadt eine Betriebserlaubnis für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Nach dem neuen Landesgesetz wäre eine maximale Dauer von 15 Jahren drin gewesen. "Es ist das erste Mal, dass wir die Erlaubnis befristet haben", sagt Ortmann. Bisherige Spielhallenbetreiber hätten jeweils eine unbefristete Genehmigung bekommen. Allerdings hätten die Spielhallen in der Stadt lediglich noch einen Bestandsschutz bis 2017, auch dies ergebe sich aus dem neuen Gesetz.

"Danach werden wir nur noch Betriebserlaubnisse für eine Dauer von zehn Jahren erteilen", so Ortmann. Mit dieser verkürzten Zeit solle verhindert werden, dass man sich in der Stadtentwicklung unnötig einschränkt. Während ein Spielhallenbetreiber 200 Meter von Kinder- und Jugendeinrichtungen wegbleiben muss, so bedeutet dies im Umkehrschluss, dass dort beispielsweise auch keine Kita gebaut werden darf.