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Ladendiebin klaute Waren im Wert von 66,14 Euro Geringfügigkeitsgrenze überschritten

12.08.2014, 13:16

Stendal (br) l Das Amtsgericht Stendal hat am Dienstag eine 26-jährige Rolandstädterin wegen Ladendiebstahl zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á fünf Euro. Die ledige Mutter von zwei Kindern hatte am 1. April um 7.50 Uhr in einem Supermarkt in Stendal-Stadtsee sechs Armbanduhren zu je 3,99 Euro, ein Fernglas, eine sogenannte Universal-Fernbedienung, sechs Getränkedosen eines Energy-Drinks und zwei "Kassler-Fertiggerichte" statt in den Einkaufswagen in die mitgeführte Tasche gesteckt und damit die Kassenzone passiert. Das Diebesgut hatte einen Gesamtwert von 66,14 Euro. Damit habe sie die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, wenn auch nur minimal, sagte Strafrichter Thomas Schulz. Mehr lesen Sie in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme oder im E-Paper.