1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. 26-jährige Mutter entwendet sechs Uhren

Das Amtsgericht verurteilte die Hartz IV-Empfängerin zu einer Geldstrafe von 150 Euro 26-jährige Mutter entwendet sechs Uhren

Von Wolfgang Biermann 13.08.2014, 01:18

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat am gestrigen Dienstag eine 26-jährige Rolandstädterin wegen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à fünf Euro (150 Euro) verurteilt.

Kaufhausdetektivin beobachtete den Diebstahl

Die ledige Mutter von zwei Kindern hatte am 1. April um 7.50Uhr in einem Supermarkt in Stendal-Stadtsee sechs Armbanduhren zu je 3,99 Euro, ein Fernglas, eine sogenannte Universal-Fernbedienung, sechs Getränkedosen eines Energy-Drinks und zwei "Kassler-Fertiggerichte" statt in den Einkaufswagen in die mitgeführte Tasche gesteckt und damit die Kassenzone passiert. "Natürlich" ohne zu bezahlen. Eine Detektivin hatte den Diebstahl beobachtet und die wegen einer ähnlichen Straftat sowie wegen Drogenbesitzes vorbestrafte Hausfrau auf frischer Tat gestellt. Das Diebesgut hatte einen Gesamtwert von 66,14 Euro. Damit habe sie die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, wenn auch nur minimal, sagte Strafrichter Thomas Schulz "Was wollten Sie denn mit so vielen Armbanduhren?", wollte er wissen. Das konnte die Angeklagte auch nicht erklären. "Das war eine Kurzschlussreaktion", bekam Richter Schulz von der sich reumütig zeigenden jungen Frau zur Antwort.

"Es tut mir leid", sagte die 26-Jährige, die weder auf einen Schul- noch auf einen Lehrabschluss verweisen kann und die als alleinerziehende Mutter mit ihren Kindern von Hartz-IV und dem Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt lebt.

"Weil die Angeklagte geständig ist und der Wert der gestohlenen Sachen gering", beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 30Tagessätzen. Richter Schulz entsprach der Forderung mit dem Urteil.

Supermarkt verlangt zusätzliche Vertragsstrafe

Die Angeklagte nahm das Urteil sichtlich erleichtert noch im Gerichtssaal an. Der Supermarkt verlangt von der Diebin noch eine sogenannte Vertragsstrafe von 200 Euro.