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Wachmann freigesprochen Im Zweifel für den Angeklagten

Von Wolfgang Biermann 15.08.2014, 01:14

Stendal l Das Landgericht Stendal hat gestern einen 30-jährigen Mann aus dem Süden des Landkreises Stendal vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Die Anklage hatte dem Wachmann einer brandenburgischen Sicherheitsfirma zur Last gelegt, am 6. Oktober 2012 auf einer Streifenfahrt im Bereich des Gefechtsübungszentrums (GÜZ) Letzlingen (Altmarkkreis Salzwedel) eine Kollegin unter Anwendung von Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Wobei er eine Dienstpistole bei sich führte. Die Anklage beruhte alleinig auf der Aussage des vermeintlichen Opfers. Die aber habe "zögerliche, nicht nachvollziehbare und widersprüchliche Angaben gemacht", führte die Vorsitzende Richterin der 1. Großen Strafkammer, Simone Henze-von Staden, in der Urteilsbegründung aus.

Mit dem Freispruch nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft wie auch der Verteidigung. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte "Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage" des angeblichen Opfers geäußert. "Ihre Aussage ist nicht glaubhafter als die des Angeklagten." Es habe keine Zeugen gegeben, das sei das große Problem.

Widerprüchliche Angaben der Zeugin

Die Frau habe im Gericht zunächst als Zeugin bestritten, dass es vor der angeblichen Vergewaltigung im Oktober 2012 schon sexuelle Kontakte mit dem Angeklagten gegeben hat. Letztlich hatte sie aber eingeräumt, dass sie den Angeklagten schon "einmal mit der Hand befriedigt" hatte und einmal dabei war, als er sich selbst befriedigte. Während der fraglichen Streifenfahrt hatten sich beide auf einem Smartphone im Dienstwagen einen Porno angeschaut, wie wohl schon des Öfteren zuvor. "Was dann außerhalb des Fahrzeugs passiert ist, vermochten wir nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit festzustellen", sagte Richterin Henze-von Staden. Der Angeklagte sagte, es sei zu einvernehmlichen Sex gekommen. Die Frau hatte angegeben, dass ihr Kollege sie an den Haaren gezogen, sie auf die Knie und zum Sex gezwungen habe.

Sie habe Angst um ihren Job gehabt und sei "von den Kollegen zur Strafanzeige getrieben worden", mutmaßte Verteidiger Matthias Hildebrandt in seinem Plädoyer. Denn Sex auf der Streifenfahrt wäre womöglich als Dienstvergehen mit Entlassung geahndet worden. "Es gibt keinen Anhalt dafür, dass die Frau bewusst etwas geschildert hat, was sie nicht selbst erlebte", widersprach das Gericht einem möglichen Verdacht auf Falschaussage. Die Frau hatte sich von Rechtsanwalt Thomas Klaus als Nebenklägerin im Prozess vertreten lassen. Der Anwalt hatte keine Widersprüche in den Angaben seiner Mandantin gesehen und in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Darauf ging das Gericht aber nicht ein.