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4500 Euro Geldstrafe für 23-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen Soldat blieb der Truppe fern

Von Wolfgang Biermann 18.08.2014, 01:24

Stendal l Wegen mehrfacher "eigenmächtiger Abwesenheit" von der Truppe hat das Amtsgericht Stendal einen in Havelberg stationierten Zeitsoldaten unter Einbeziehung eines vorherigen Urteils wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro (4500 Euro) verurteilt.

Der 23-jährige Familienvater aus Nordrhein-Westfalen hatte eingeräumt, einmal zwei Wochen und zweimal je drei Tage seiner Einheit unerlaubt ferngeblieben zu sein. Das zweiwöchige Fehlen erklärte er damit, in der Zeit die Wohnung seiner Lebensgefährtin renoviert zu haben. Das kurzzeitige Wegbleiben sei seiner knappen Kasse geschuldet gewesen. Er hätte "kein Geld auf dem Konto" für die Fahrt nach Havelberg gehabt. "Es war nicht meine Absicht, der Truppe fernzubleiben." Anrufen habe er nicht können, weil sein Handyvertrag gekündigt worden war.

Einen Festnetzanschluss besitze er nicht. Verspätet hätte er sich übers Internet mit seiner Einheit in Verbindung gesetzt. Für seine Verfehlungen habe sein Vorgesetzter eine Disziplinarstrafe von 1000 Euro ausgesprochen, gab er an.

Trotz eines Netto-Soldes von 1700 Euro im Monat sei er total überschuldet und habe deshalb jetzt Privatinsolvenz beantragt, sagte der Vater von drei Kindern auf Nachfrage von Richter Thomas Schulz zu seiner derzeitigen finanziellen Situation. Der Paragraf 15 des Wehrkraftgesetzes sehe eigentlich nur Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren für die eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe vor.

Haftstrafe in Tagessätze umgewandelt

"Zur Wahrung der Disziplin" könne es mit der Umwandlung einer Haft- in eine Geldstrafe aber sein Bewenden haben, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Wobei sie allerdings 180 Tagessätze à 30 Euro (5400 Euro) gefordert hatte, die Richter Schulz mit seinem Urteil aber um 30 Tagessätze unterschritt.

Der 23-Jährige nahm das Urteil sofort an.