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Richter sieht nichts Strafbares und stellt Prozess vor dem Amtsgericht ein Anklage: 150 Euro für Verlobten im Knast unterschlagen

21.08.2014, 01:10

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Mit der Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Auflagen endete am Dienstag vor dem Amtsgericht ein Prozess wegen Unterschlagung in drei Fällen. Eine 41 Jahre alte Stendalerin war angeklagt, ihrem im Gefängnis einsitzenden Freund 150 Euro vorenthalten zu haben.

Die 150 Euro hatte ihr der Vater des in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg eine Haftstrafe verbüßenden Freundes in drei Teilbeträgen übergeben, damit sie es an ihn weiterreiche. Soweit die Anklage, aber so war es wohl nicht. Wie die Angeklagte angab, habe ihr der Vater des Freundes, mit dem sie inzwischen verlobt ist, die 150 Euro wohl als eine Art Kredit geliehen.

Kaffee, Tabak und Süßigkeiten blieben aus

Mit einem Teil davon sollte sie eine Besuchsfahrt nach Burg finanzieren und mit dem übrigen Geld dem Freund Pakete mit Kaffee, Tabak und Süßigkeiten ins Gefängnis schicken. "Ich hatte größere Ausgaben zu bestreiten, die Vorrang hatten", gab die 41-Jährige als Rechtfertigung dafür an, dass sie die Aufträge nicht erfüllt hatte. Inzwischen habe sie ihrem Verlobten aber schon ein Päckchen geschickt.

Der Vater des JVA-Insassen bestätigte als Zeuge die Angaben der Angeklagten. Sein Sohn habe ihn Ende vorigen Jahres aus der JVA angeschrieben und darum gebeten, seiner klammen Verlobten Geld zu geben, damit diese ihn besuchen und Päckchen schicken könne. Als der im Knast sitzende aber weder Pakete mit Kaffee, Tabak und Süßigkeiten bekam noch seine Verlobte ihn besuchte, stellte er Strafantrag gegen seine Gefährtin, zog ihn aber inzwischen wieder zurück. In einem Brief aus der JVA bat er das Gericht, das Verfahren gegen seine Verlobte einzustellen.

"Das ist ja völlig anders als in der Anklage", stellte Strafrichter Thomas Schulz fest. "Das ist nichts Strafbares, weder Betrug noch Unterschlagung", war er sich mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft einig. Diese stellte daraufhin den Antrag auf Einstellung des Verfahrens.