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18 Monate Haft für Drogenbesitz und Fahren ohne Fahrerlaubnis Richterin: "Angeklagter muss Regeln akzeptieren"

Von Wolfgang Biermann 29.08.2014, 01:09

Stendal l Das Landgericht Stendal hat am Mittwoch einen 34 Jahre alten Tangermünder wegen sechsfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - teils unter Einfluss von Drogen und Alkohol - und wegen Drogenbesitzes zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Mit ihrem Urteil bestätigte die Berufungskammer unter Vorsitz von Richterin Gudrun Gießelmann-Goetze ein Urteil des Amtsgerichtes vom Februar, gegen das sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatten. Im Alter von 15 Jahren geriet der ledige Vater von zwei Söhnen erstmalig mit der Justiz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Konflikt. Es folgten bis zum Vorjahr mehr als ein Dutzend Verurteilungen. Dabei waren fast immer Fahrten ohne Fahrerlaubnis im Spiel, gepaart mit Drogenbesitz und -handel, Diebstahl, Raub und Körperverletzung. Einen Führerschein hat er nie gemacht.

Wie berichtet, war der Angeklagte am 15. August im Landgerichtssaal verhaftet worden und kam in Haft, weil er in Niedersachsen einen Gerichtstermin, ebenfalls wegen Fahrens ohne Führerschein, versäumt hatte.

"Der Angeklagte nimmt sich gewohnheitsmäßig das Recht heraus, ohne Führerschein zu fahren", hieß es denn auch im Urteil. Er müsse aber lernen, sich an Regeln zu halten und diese zu akzeptieren.

Drei Mal hatte ihn die Polizei beim Fahren erwischt, einmal hatte ihn eine Nachbarin fahren sehen und einmal ein Polizist. Ein weiterer Beamter hatte ihn auf einem Parkplatz gestellt. Das Auto hatte der Polizist zuvor verfolgt, ihn aber nicht selbst am Steuer erkannt. Allerdings war weit und breit kein anderer Fahrer zu sehen.

Die drei Fahrten, bei denen ihn die Polizei direkt am Steuer erwischt hatte, räumte der 34-Jährige ein, die übrigen Fahrten nicht. Und auch den Besitz der bei einer Durchsuchung der Wohnung, die er sich mit seiner Verlobten teilt, gefundenen Drogen bestritt er. Wobei er vor Gericht angegeben hatte, dass er seit seinem 14. Lebensjahr täglich Drogen konsumiere.

34-Jähriger will sich Suchttherapie unterziehen

Er wolle jetzt freiwillig eine Suchttherapie machen, gab er an. Doch die Willensbekundung allein reichte dem Gericht nicht für eine Strafaussetzung zur Bewährung. "Gegenwärtig gibt es keine günstige Sozialprognose", begründete Richterin Gießelmann-Goetze. Im Urteil kam das Landgericht auf das selbe Strafmaß wie das Amtsgericht, obwohl unter anderem weitere Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und die Verletzung eines Polizisten eingestellt beziehungsweise die Berufung zurückgenommen worden waren.