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Berufungsprozess ohne Angeklagten Betrüger zweifach bestraft

29.08.2014, 01:12

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Ein Strafprozess um Computerbetrug fand in der Vorwoche vor der Berufungskammer am Landgericht Stendal in Abwesenheit des Angeklagten statt. Ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Stendal wurde zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt. Möglich war die Verhandlung ohne Angeklagten, weil nur die Staatsanwaltschaft gegen ein Amtsgerichtsurteil in Berufung gegangen war.

Der Angeklagte hatte dem Landgericht am Morgen des Prozesstages mitgeteilt, dass er nicht erscheinen könne, weil er kein Fahrzeug besitze.

Worum ging es? Der 23-Jährige war wegen mehrfachen Computerbetruges in erster Instanz zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte einem Bekannten die EC-Karte mit Geheimzahl abgeluchst und am Geldautomaten fünfmal Geld abgehoben, insgesamt über 3000 Euro. Das Strafgesetzbuch nennt dieses Delikt Computerbetrug. Unter Einbeziehung eines Strafbefehls in anderer Sache bildete das Amtsgericht aus fünf Betrügereien eine Gesamtstrafe von neun Monaten.

Weil aber der Strafbefehl eine sogenannte Zäsur gesetzt habe, hätte ein später von ihm verübter Tankbetrug nicht einbezogen werden dürfen, hieß es in der Berufungsbegründung in diesem kompliziert klingenden Fall. Und so rechnete das Landgericht neu. Es kam dabei auf die vorgenannten zwei Sanktionen: Bewährungsstrafe plus 2800 Euro-Geldstrafe. Außerdem muss der 23-Jährige noch 800 Euro als Bewährungsauflage an einen gemeinnützigen Verein zahlen.