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Siebeneinhalb Jahre Haft für Haupttäter Gewaltsamer Tod im Trinkermilieu

30.08.2014, 01:09

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Landgericht Stendal hat gestern im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes aus dem Trinkermilieu von Gardelegen das Urteil gesprochen: Siebeneinhalb Jahre Gefängnis sowie Unterbringung im Maßregelvollzug zur Alkoholtherapie wegen Körperverletzung mit Todesfolge für den einen Angeklagten und sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, wegen vorsätzlicher Körperverletzung für den zweiten.

Zwei Halbbrüder, 36 und 34 Jahre alt, waren des Totschlags an ihrem 55 Jahre alten Onkel angeklagt. Der Tat vorangegangen ist laut Urteil ein gemeinsames Trinkgelage von Onkel und Neffen. Beide Angeklagte sollen, bedingt durch Alkoholkonsum im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, in der Nacht zum 15. Februar dieses Jahres brutal gehandelt haben.

"Für einen Tötungsvorsatz hat es bei beiden Angeklagten keinen Anhalt gegeben", sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Christian Hachtmann, in der Urteilsbegründung. Darum sei der 34-jährige Angeklagte nicht wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen gewesen. In diese Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft flossen zwei weitere brutale Gewaltattacken ein. Schon am 25. Januar war der 55-Jährige von dem bislang rechtlich unbescholtenen 34-Jährigen krankenhausreif geschlagen worden. In einem weiteren Fall hatte dieser einen anderen Trinkkumpan im Juli 2013 nach gemeinsamer Zecherei verprügelt, sodass dieser notärztlich behandelt werden musste.

Der mehrfach, auch wegen Körperverletzung vorbestrafte 36-jährige Angeklagte hat sich laut Urteil indes nur der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Für dessen Tod sei er nicht verantwortlich.

Tödliche Verletzungen an Kopf, Hals, Brust und Bauch

Richter Hachtmann sprach von "erheblicher Brutalität und Gewaltintensität" sowie langer Dauer der Tätlichkeiten. Das Urteil beruhe vorwiegend auf den Schilderungen des älteren Angeklagten, "die weitgehend mit der Spurenlage übereinstimmen". Demnach trafen sich das spätere Opfer und der jüngere Neffe am 14. Februar abends in der Wohnung des älteren Neffen zum Trinkgelage. Die Stimmung kippte, als sich der 55-Jährige einnässte. Nach verbalem Streit trat dann zunächst der ältere Neffe auf den Onkel ein. Es eskalierte, als der ältere Neffe eingriff und zuschlug, das Opfer schubste und trat. Er trieb den 55-Jährigen regelrecht durch die Wohnung und auf den Balkon. Vor dort hörten zwei Zeuginnen den 55-Jährigen wimmern und die Drohung einer unbekannten Stimme: "Ich schlag dich tot."

Die schwerwiegenden Verletzungen, an deren Folgen das Opfer letztlich verstarb, waren vielfältig. Vier der Verletzungen am Kopf, am Hals, im Brust- und im Bauchraum könnten laut rechtsmedizinischem Gutachten todesursächlich gewesen sein.