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Angriff mit Messer und Totschläger Auseinandersetzung unter Trinkkumpanen

30.08.2014, 01:12

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Um Straftaten im Stendaler Trinkermilieu geht es seit Donnerstag in einem Prozess vor der Berufungskammer am Landgericht. Es sind schwere Tatvorwürfe, die ein 57-Jähriger gegen seinen einstigen Trinkgenossen (33) erhebt. So soll der Angeklagte ihn schon im Sommer 2012 während eines Trinkgelages in der Wohnung des vermeintlichen Opfers mit einem sogenannten Totschläger bearbeitet haben. Bei der Abwehr der Schläge soll er laut Anklage eine Unterarmfraktur erlitten haben. An den Folgeschäden leide er noch heute, wie er als Zeuge aussagte. Des Weiteren soll der Angeklagte im Oktober 2012 - wiederum bei einem Trinkgelage in der Wohnung des vermeintlichen Opfers - diesem unvermittelt mit einem Küchenmesser in den Kopf gestochen haben. Dabei soll er dem 57-Jährigen eine stark blutende Platzwunde an der Schläfe verpasst haben.

Zum Prozessauftakt wurde der Angeklagte in Hand- und Fußfesseln aus dem Maßregelvollzug vorgeführt. Darin befindet er sich in anderer Sache. Das vermeintliche Opfer wurde von Justizbeamten aus der JVA gebracht, in der er zurzeit eine Freiheitsstrafe verbüßt.

Gegensätzlicher könnten die Darstellungen nicht sein, die von der Anklagebank und aus dem Zeugenstuhl vorgetragen werden. Der Angeklagte gibt an, die Totschlagattacke hätte es nie gegeben. Das Opfer hätte ihm selbst berichtet, von Unbekannten in einer Wohnung bei Bekannten überfallen worden zu sein. Dabei sei ihm der Arm gebrochen worden. Und zur Messerattacke gibt der Angeklagte an, dass es das Opfer gewesen sei, das mit dem Messer auf ihn losgegangen sei. Er hätte das Messer nur abgewehrt.

Der 57-Jährige blieb hingegen bei seiner Darstellung, dass ihm der Angeklagte die Verletzungen beigebracht hat. "Ich habe geblutet wie ein Schwein", gab er zu der Sache mit dem Brotmesser an. In beiden Fällen mit dabei gewesen sein sollen seine Lebensgefährtin und ein anderer Trinkkumpan. Der soll ihm zudem noch eine Bierflasche an den Kopf gehauen haben, "wie schon mehrfach zuvor". Fest steht indes nur, dass der 57-Jährige erheblich verletzt wurde. Von wem und womit, darum geht es in dem Prozess. Keine leichte Aufgabe der Wahrheitsfindung für die Berufungskammer, zumal Opfer, Täter und auch die übrigen Beteiligten jeweils stark alkoholisiert waren. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt und ist auch mit dem Urteil zu rechnen.