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2250 Euro Strafe für Wiederholungstäter ohne Fahrerlaubnis Mit Tempo 150 im Ort vor der Streife geflüchtet

Von Wolfgang Biermann 16.09.2014, 01:08

Stendal l Einen Führerschein hat er nicht. Mehrfach ist er trotzdem seit 2008 am Steuer eines Autos auf öffentlichen Straßen von der Polizei erwischt und dafür verurteilt worden.

Jetzt hat das Amtsgericht den 25-Jährigen aus der Einheitsgemeinde Bismark erneut wegen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen. Der Wiederholungstäter muss eine Geldstrafe von 2250 Euro zahlen, weil er am 16. Mai dieses Jahres von zwei Polizeibeamten an der Kreuzung L15/L30 in Kläden am Steuer eines Fahrzeugs gesehen wurde. Die Funkstreife wendete und fuhr dem daraufhin in Richtung Badingen Flüchtenden hinterher. Nach Auskunft einer Polizistin sei eine Verfolgung aber nicht möglich gewesen, weil der Flüchtende "richtig Gas gegeben" habe und innerorts mit über 150 km/h unterwegs gewesen sei.

Verfolgung abgebrochen

Die Beamten ließen daraufhin von der Verfolgung ab, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, wie die Schutzpolizistin als Zeugin aussagte. Zweifelsfrei habe sie den Angeklagten, der sich nicht zur Sache äußerte, am Steuer eines silberfarbenen Audi-Avant erkannt. Der Angeklagte sei ihr aus "anderer Sache bekannt". Daher habe sie gewusst, dass er keinen Führerschein besitzt. Der Verteidiger des 25-Jährigen argumentierte, dass seinem Mandanten nicht habe nachgewiesen werden können, dass er einen Audi-Avant gefahren habe. Bei den etwaig infrage kommenden Autos von Bekannten des Angeklagten hätte es sich nicht um ein Fahrzeug dieses Typs gehandelt. Er forderte Freispruch.

Amtsrichterin Petra Ludwig sagte zur Urteilsbegründung, dass es nicht auf den Fahrzeugtyp ankomme. Die Zeugin habe den Angeklagten zweifelsfrei erkannt, und er sei "aufgrund der Aussage der Polizistin der Tat überführt". Zur Geldstrafe sprach sie außerdem noch eine sogenannte isolierte Sperrfrist aus: Ab Rechtskrafterlangung des Urteils darf die Führerscheinstelle dem 25-Jährigen vor Ablauf von 18 Monaten keine Fahrerlaubnis erteilen.

MPU-Anordnung als rechtens angesehen

Einem alsbaldigen Führerscheinerwerb steht auch eine "Medizinisch-Psychologische Untersuchung" (MPU) entgegen. Gegen deren Anordnung hatte der Angeklagte in einem anderen Verfahren gegen die Straßenverkehrsbehörde geklagt - ohne Erfolg, wie sein Verteidiger anführte. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat demnach in letzter Instanz die MPU-Anordnung als rechtens angesehen.