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Immer wieder mal erscheinen Angeklagte nicht zu ihrem Prozess Vollzug des Haftbefehls gegen ignoranten Stendaler

Von Wolfgang Biermann 22.09.2014, 01:23

Stendal l Immer wieder passiert es, dass Angeklagte einfach nicht zu ihrem Prozess erscheinen. Hier gleich drei Fälle: So sollte sich ein 24 Jahre alter Stendaler in der Vorwoche wegen Körperverletzung sowie Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten. Doch der Angeklagte mit elf Eintragungen im Strafregister erschien nicht.

Strafrichter Thomas Schulz reagierte sehr ungehalten: "Das Fernbleiben bedarf schon einer besonderen Ignoranz." Sei doch der schon im Juni vorigen Jahres ergangene Haftbefehl gegen den Angeklagten am 5. Mai nur gegen Einhaltung von Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Als die mit der Vorführung des 24-Jährigen beauftragten Polizeibeamten ohne diesen im Sitzungssaal erschienen, zögerte Richter Schulz nicht lange und ordnete den Vollzug des Haftbefehls an.

Worum geht es? Der 24-Jährige soll mit einem gesondert verfolgten und schon verurteilten Mittäter in einer Stendaler Gaststätte einen Gast zusammengeschlagen und schwer verletzt haben. Des Weiteren soll er auf dem Fußballplatz einem Polizisten den "Stinkefinger" gezeigt haben, was strafrechtlich als Beleidigung gilt. Dessen nicht genug, versetzte er laut Anklage dem Beamten noch einen Faustschlag ins Gesicht. Nicht zuletzt soll er auch noch seine ehemalige Freundin attackiert haben.

Wenn die Polizei seiner habhaft wird und er in U-Haft sitzt, erfolgt "von Amts wegen" die Prozess-Neuauflage. Sieben Zeugen wurden nach Hause geschickt.

Am selben Tag wurde Richter Schulz von einem weiteren Angeklagten versetzt. Der hat schon sieben Einträge im Strafregister. Ein weiterer kommt demnächst hinzu, denn die Staatsanwaltschaft beantragte einen außergerichtlichen Strafbefehl gegen ihn wegen Beleidigung, Betrug, Bedrohung eines Polizisten sowie Einbruchdiebstahl in einen Keller.

Auch Amtsrichter Ulrich Lentner wartete jüngst vergeblich auf einen Angeklagten. Der 32-jährige Stendaler war am 5. April unter Drogen mit einem nicht haftpflichtversicherten Auto im Schadewachten erwischt worden. Ein Polizist, der das bezeugen sollte, konnte unverrichteter Dinge das Gericht wieder verlassen. Für den Angeklagten wird es teuer. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird ihm demnächst ein Strafbefehl des Amtsgerichts über 1800 Euro ins Haus flattern.