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Havelberger (33) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt Missbrauch: Täter muss in Suchtklinik

23.10.2014, 01:05

Stendal (dly) l Ein 33-jähriger Mann aus Havelberg ist am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Zu diesem Urteil gehört die Unterbringung in einer Suchtklinik. Denn der Angeklagte hat ein erhebliches Problem mit Alkohol. Das hatten Zeugen während der Verhandlung ausgesagt, das hat auch der Gutachter bestätigt.

Dass sich die Tat wie angeklagt zugetragen hat, daran hatte am Ende keiner der Prozessbeteiligten Zweifel. Auch, weil der 33-Jährige ein Geständnis abgelegt hat. Und damit steht fest: Der Havelberger hat am 17. Dezember 2012 ein neunjähriges Mädchen sexuell missbraucht. In der Wohnung, in der ein Kumpel mit der Mutter des Kindes, dem Mädchen und dessen zwei Schwestern wohnte, hatte der Angeklagte gemeinsam mit seinem Bekannten Bier getrunken. Beide saßen in der Küche. Nach einem Gang zur Toilette ging der Angeklagte ins Zimmer der Neunjährigen. Er kitzelte das Mädchen und zog es anschließend auf seinen Schoß. Dort saß die Neunjährige mit dem Rücken zu ihm, als er mit der Hand in die Hose und dann in den Schlüpfer griff, um das Kind zwischen den Beinen zu berühren. Erschreckt sprang die Neunjährige auf und stellte sich etwas entfernt an den Schreibtisch im Raum. Wenig später kam die Mutter ins Zimmer. Sie hatte in der Küche das Fehlen des Besuchers bemerkt und war ins Zimmer ihrer ältesten Tochter gestürmt. Mit dem Hinweis, das Mädchenzimmer sei Privatsphäre und für ihn tabu, schmiss sie ihn raus. Am Abend offenbarte sich das Kind der Mutter.

Angeklagter zur Tatzeit vermindert schuldfähig

Der sexuelle Missbrauch des Kindes war im Prozess schnell bewiesen. Und so war die zentrale Frage: War der Angeklagte während der Tat vermindert schuldfähig? Die Große Jugendkammer des Stendaler Landgerichtes ging zugunsten des Angeklagten davon aus und folgte dem Sachverständigen, der die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten als erheblich eingeschränkt beschrieben hatte. Einerseits, weil er nach einem Unfall im Kindesalter eine intellektuelle Minderbegabung und entsprechende geistige Beeinträchtigungen aufweist. Der 33-Jährige, für den seine Mutter als Betreuerin eingesetzt ist, arbeitet in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung.

Andererseits, weil das eigentliche Problem der Alkohol ist. Auch bei zwei früheren Straftaten war der Mann erheblich alkoholisiert. Immer dann, wenn Sanktionen drohten oder er nach einem Urteil unter Bewährung stand, hatte der 33-Jährige sein Alkoholproblem im Griff - danach aber nicht mehr. Darum ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Suchtklinik an. Abhängig davon, wie die Therapie läuft, könnte ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Sollte die Therapie fehlschlagen, droht der Antritt einer Haftstrafe. Doch Haft ist das, was der 33-Jährige auf jeden Fall vermeiden will.