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Amtsgericht verpasst 34-Jährigem Nachschlag zum Landgerichtsurteil / Gesamtstrafe steigt auf 21 Monate Notorischer Schwarzfahrer will Drogentherapie

Von Wolfgang Biermann 21.11.2014, 01:14

Stendal l Das Schöffengericht am Amtsgericht der Rolandstadt hat einem scheinbar unbelehrbaren, vielfach unter Drogeneinfluss, aber stets ohne Fahrerlaubnis fahrenden gebürtigen Stendaler am Mittwoch einen Nachschlag zu einer unlängst vom Landgericht ausgeurteilten Haftstrafe verpasst. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einer Körperverletzung in einer Stendaler Diskothek machte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig aus der im August von der Berufungskammer am Landgericht Stendal ausgeurteilten 18-monatigen Haftstrafe wegen sechsfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, teils unter Drogen, und wegen Drogenbesitzes, eine 21-monatige Gesamtstrafe.

Hinzu kam, dass die Polizei nach der Fahrt von Stendal nach Tangermünde am 22. Februar dieses Jahres bei dem Wiederholungstäter Drogen (Extasy, Amphetamine und Marihuana) fand, er selbst laut Richterin Ludwig "zugedröhnt" und der Mitsubishi seiner damaligen Lebensgefährtin nicht haftpflichtversichert war, was er aber nicht gewusst haben will. Einen Führerschein hat der 34-Jährige mit 17 Strafregistereinträgen, der in Tangermünde lebt, derzeit aber in der JVA Dessau einsitzt, nie gemacht.

Im August hatte er vor der Berufungskammer am Landgericht Stendal zum Prozess-auftakt gegenüber der Vorsitzenden Richterin Gudrun Gießelmann-Goetze noch laut getönt: "Ich habe ein anderes Rechtsbewusstsein als Sie." Und er hatte unumwunden zugegeben, dass er regelmäßig Drogen konsumiere. Offensichtlich setzte danach eine Wandlung in dem ledigen zweifachen Vater ein, was die Richter seinerzeit auf die durch Untersuchungshaft bedingte Drogenabstinenz zurückführten. Am Ende bescheinigte ihm das Landgericht gar eine gestiegene Einsichtsfähigkeit, weil er sich zu einem Suchttherapie bereit zeigte (Volksstimme berichtete).

Einsicht legte er auch jetzt am Amtsgericht an den Tag. Er räumte die Drogenfahrt ein. Und auch, dass er am 10. Mai dieses Jahres als Ordner in einer Stendaler Disco "überreagiert" habe. Er hätte einem vermeintlichen Streithahn einen Schlag, er nannte es Backpfeife, verpasst, so dass dieser eine stark blutende Nasenprellung davontrug.

Droht Widerruf einer Bewährungsstrafe?

Allerdings gab es zum Verlauf dieser Auseinandersetzung vier verschiedene Versionen vor Gericht zu hören. Nicht nur, dass die Version des Angeklagten von der des Opfers abwich. Auch die beiden darin verwickelten Freunde des Opfers hatten wohl aufgrund ihres damaligen Alkoholkonsums das Geschehen jeweils gänzlich anders wahrgenommen.

Der sichtlich innerlich aufgewühlte Angeklagte mit Bodybuilderfigur nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Er habe sich aus der Haft heraus um eine Drogentherapie bemüht, gab er an. Und auch eine in Aussicht, bestätigte Verteidigerin Heidrun Ahlfeld, was aufgrund fehlender Kostenübernahmezusagen von offizieller Seite nicht so einfach gewesen sei. Amtsrichterin Ludwig wünschte dem 34-Jährigen, dass er "das hinkriegen" möge. Intelligent genug sei er - "anders als manch anderer, der hier sonst so auf der Anklagebank sitzt". Aus den nunmehr 21 Monaten könnten indes 25 werden, denn laut Verteidigerin Ahlfeld hat ein Gericht in Niedersachsen den Widerruf einer Bewährungsstrafe angekündigt. Auf einer dortigen Autobahn war der Angeklagte im Vorjahr wegen Tempoüberschreitung geblitzt worden. Wie immer war er ohne Fahrerlaubnis unterwegs.