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Prozess wegen versuchten Totschlags Trinkkumpel in Brand gesteckt

10.12.2014, 01:12

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Um versuchten Totschlag geht es seit gestern vor der Schwurgerichtskammer am Stendaler Landgericht. Zwei Männer aus Gardelegen, 32 und 21 Jahre alt, sind angeklagt, zusammen mit dem späteren Opfer am 26. Juni dieses Jahres zunächst kräftig Alkohol konsumiert zu haben. Die Trinkerei habe demnach an einem Discounter angefangen und sich dann später auf den Bahnhofsvorplatz von Gardelegen verlagert.

Dort sollen beide Angeklagte den Trinkkumpan so heftig geschlagen und getreten haben, dass er schwere Verletzungen davon getragen hat. Unter anderem erlitt das Opfer einen Nasenbeinbruch, diverse Prellungen und Schürfwunden am gesamten Körper sowie Verbrennungen. Denn der 32-Jährige soll die Bekleidung des Opfers mit einem Feuerzeug in Brand gesteckt haben, so dass dessen Hose und Jacke brannten.

Per Erklärung ließ der gebürtige Rathenower über seinen Verteidiger Norbert Zepig Schläge, Tritte und das Anstecken per Feuerzeug "mit Sicherheit ausschließen". Er könne sich wohl noch daran erinnern, dass er mit dem Mitangeklagten und dem späteren Opfer zwei Flaschen Wodka und Bier getrunken habe. Außerdem sei noch eine Flasche Kräuter im Spiel gewesen. Aufgrund der Alkoholisierung könne er keine weiteren Angaben machen. Er sei keinen Alkohol mehr gewöhnt gewesen, weil er erst einen Monat zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden war.

Die beiden Angeklagten sitzen in U-Haft

Der 21-Jährige räumte wohl Schläge ein, schob aber auch seinem Mitangeklagten Tritte und Schläge zu. "Der hat auch zugehauen." Und er gab weiter an, dass der 32-Jährige die Bekleidung des Opfers mit einem Feuerzeug angezündet habe. Das Ganze habe sich über einen längeren Zeitraum hingezogen. Zwischenzeitlich habe man auch wieder gemeinsam dem Alkohol zugesprochen. Die Angeklagten sind seit dem Vorfall in U-Haft. Das Opfer tritt im Prozess als Nebenkläger auf.

Der Prozess wird heute fortgesetzt. Vier Verhandlungstage hat die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler angesetzt. Nach jetzigem Stand ist das Urteil für den 7. Januar zu erwarten. Das Opfer ist der Justiz auch keine Unbekannter. Nach Volksstimme-Informationen soll der Mann an einer Brandstiftung im Altmarkkreis beteiligt gewesen sein. Dabei soll eine Gaststätte Opfer der Flammen geworden sein.