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Gegenseitig Berufung zurückgenommen Zwei Jahre Haft für Kleindealer

Von Wolfgang Biermann 13.12.2014, 01:19

Stendal l Mit der gegenseitigen Rücknahme der Berufung endete am Donnerstag ein Berufungsprozess vor dem Landgericht Stendal, bei dem es um Drogenhandel ging. Damit muss ein 32-jähriger Stendaler für zwei Jahre ins Gefängnis. So wie es schon im erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts vom 26. August steht. Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Stendal Berufung eingelegt.

Zur Finanzierung seines Lebensunterhalts und seines eigenen Drogenkonsums hatte der Mann laut Anklage Drogen von einem unbekannt gebliebenen Dealer erworben, um es portioniert an Kleinkonsumenten weiter zu verkaufen. Dafür war der gebürtige Osterburger vom Schöffengericht am Amtsgericht zu eben diesen zwei Jahren Haft verurteilt worden. Wobei am Amtsgericht auch noch die Freundin mit auf der Anklagebank saß. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 14. April hatte die Polizei etwa ein Kilo Drogen (Amphetamine, Crystal Meth sowie Cannabis, teils verkaufsbereit portioniert) gefunden.

Richter: Schuss kann auch nach hinten losegehen

Berufungsrichter Christian Hachtmann verlas das Urteil des Amtsgericht Stendal und redete sodann dem Angeklagten ins Gewissen. Der Ausgang seiner Berufung sei ungewiss, der Schuss könne durchaus auch nach hinten losgehen und die Strafe höher ausfallen, weil auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt habe.

Nach Beratung mit seiner Verteidigerin zog der 32-Jährige sein Rechtsmittel zurück. Die als Zeugen geladenen Polizisten konnten das Gericht wieder verlassen. Der Angeklagte auch, allerdings in Handschellen und in Richtung JVA Burg. Er saß schon seit geraumer Zeit in U-Haft, aus der nunmehr richtige Strafhaft wird, weil das erstinstanzliche Urteil jetzt rechtskräftig ist.