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Gericht 900 Euro Strafe nach "Sieg Heil"-Ruf

Von Wolfgang Biermann 23.12.2014, 01:16

Stendal l "Sieg Heil"-Rufe aus einem Fenster im Wohngebiet Stadtsee kosten einen 29 Jahre alten Salzwedeler, der am 1. Juli in Stendal zu Besuch war, eine Geldstrafe von 900 Euro. Das Amtsgericht Stendal verurteilte den vorbestraften und zur Tatzeit unter Bewährung stehenden Mann indes nicht wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sondern wegen fahrlässigen Vollrausches zu 90 Tagessätzen zu je zehn Euro.

Der 29-jährige Westaltmärker hatte zugegeben, zusammen mit dem Mieter, bei dem er zu Besuch war, eine Party gefeiert zu haben, und die Rufe eingeräumt. Bei einem Atem-alkoholtest der Polizei hatte er kurz nach der Tat 2,6 Promille Alkohol in der Atemluft. Wie die Staatsanwältin der Volksstimme erläuterte, sei der fahrlässige Vollrausch das vorrangige Delikt. Darin gehe das angeklagte Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ("Sieg-Heil-Rufe", auch als Hitlergruß bekannt) als Delikt unter. Darum sei der Angeklagte auch wegen fahrlässigen Vollrausches zu verurteilen gewesen.

Eigentlich sollte auch der Mieter der Wohnung mit auf der Anklagebank sitzen. Doch der sei derzeit "unbekannten Aufenthalts", so dass sein Verfahren abgetrennt und bis zu dessen Ergreifen durch die Polizei eingestellt sei, erklärte Strafrichter Ulrich Lentner.