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Amtsgericht Stendal Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr

Stendal. Das Amtsgericht hat in dieser Woche eine Wiederholungstäterin
aus einem Ortsteil von Stendal wegen Trunkenheit im Verkehr in zwei
Fällen zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 24.12.2014, 01:19

Die 60-Jährige, die schon einmal wegen des selben Deliktes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, ist außerdem ihre Fahrerlaubnis für 18 Monate los. Danach wartet die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, auch als "Idiotentest" bekannt) auf die Wiederholungstäterin, bevor sie wieder in den Besitz des eingezogenen Führerscheins gelangen kann. Sie fühle sie sich im Ort isoliert und habe kaum Kontakte, ihr Mann ist in der Woche auf Montage, gab sie zur Begründung des Alkoholkonsums an. Die Fahrten, bei denen sie erwischt worden war, habe sie nur unternommen, um alkoholischen Nachschub von einer Tankstelle zu holen. Dabei war die Tankstelle nur etwa einen Kilometer von ihrem Haus entfernt und wäre auch zu Fuß leicht erreichbar gewesen.

Inzwischen habe sie sich um die Bekämpfung ihrer Sucht bemüht, gab sie an. Außerdem wolle sie ihr Auto verkaufen. Das sei auch sinnvoll, sagte die Staatsanwältin dazu, denn im nochmaligen Wiederholungsfall drohe die Beschlagnahme des zu den Taten benutzten Fahrzeuges. Strafrichter Ulrich Lentner urteilte für die erste Alkoholfahrt 70 und für die zweite 90 Tagessätze aus und fasste beide zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro (2400 Euro) zusammen.