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Stendaler Pärchen wegen Ladendiebstahl vor dem Landgericht / Hausverbot im Supermarkt Haarbürste und Rasierklingen geklaut - 1250 Euro Strafe

Von Wolfgang Biermann 30.12.2014, 01:11

Stendal l Einer der Hauptlieferanten für Prozesse im Amtsgericht, wenn es um Ladendiebstahl geht, ist zweifellos der Supermarkt an der Kreuzung Weinert-/Schumacher-Straße/Stadtseeallee in Stendal- Stadtsee. Eine Zeugin, die deshalb immer wieder in den Gerichtssälen anzutreffen ist, ist die Ladendetektivin des Hauses.

Jüngst musste sich ein Stendaler Pärchen, beide 25 Jahre alt, wegen Ladendiebstahls verantworten. Beide verließen mit einer Geldstrafe als Urteil im Gepäck das Gericht. Der Wiederholungstäter muss demnach 900 Euro zahlen und seine Freundin 350 Euro. Es ging um eine Haarbürste im Wert von 14,99 Euro und um eine Packung Rasierklingen.

Detektivin passte auf

Sie beharrte darauf, die Haarbürste nur angeschaut zu haben. Trotz ihres Protestes soll ihr Gefährte das Teil in seinem Rucksack verstaut haben, gab sie an. Doch die Ladendetektivin hatte die beiden an jenem Tag schon länger im Visier gehabt. Sie habe das Geschehen genau beobachtet, gab sie als Zeugin an. Demnach sei das Einstecken der Haarbürste "ein schneller Akt" gewesen. Bei der Durchsuchung des Rucksackes habe man dann auch noch die Rasierklingen entdeckt. Er hatte behauptet, beides beim Bezahlen an der Kasse übersehen zu haben. Staatsanwältin und Gericht sahen indes den Diebstahl als erwiesen an. Und so gab es von Strafrichterin Petra Ludwig für den 25-Jährigen 30 Tagessätze zu je 30 Euro (900 Euro) und für die Mittäterin 35 Tagessätze zu je 10 Euro (350 Euro). Dazu kommen dann noch im Supermarkt ein Hausverbot und eine sogenannte Vertragsstrafe - Schadenersatz nach Paragraph 249 BGB, auch Fangprämie genannt.