1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Siebenjährige Tochter missbraucht

Vater bekommt drei Jahre Bewährung Siebenjährige Tochter missbraucht

21.01.2015, 01:08

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Das Landgericht Stendal hat am Montag einen 40 Jahre alten Familienvater aus dem Elb-Havel-Winkel wegen Missbrauch seiner zur Tatzeit siebenjährigen Tochter zu neun Monaten Gefängnis verurteilt und die Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte 70 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Mit dem Urteil folgte das Gericht den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Nach anfänglichem Zögern und darauf erfolgter eindringlicher Ermahnung durch das Gericht - "Wenn es etwas zu gestehen gibt, dann tun Sie es jetzt! Ein Geständnis wird sich strafmildernd auswirken." - und nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin räumte der 40-Jährige zwei Stunden nach Prozessauftakt die Tat ein. Mit seinem Geständnis ersparte er der schon im Zeugenschutzraum weilenden Tochter die Aussage.

"Eine Aussage vor Gericht ist so ziemlich das Schlimmste, was Kindern in ihrem jungen Leben passieren kann", hatte der Vorsitzende Richter Ulrich Galler dem Angeklagten ins Gewissen geredet.

Dem darauf folgenden Geständnis zufolge hat der Angeklagte seine bei Pflegeeltern lebende und nur zu Besuch im Haushalt der leiblichen Eltern weilende Tochter im April vorigen Jahres aufgefordert, "da unten anzufassen". Die Vernehmungsbeamtin der Kriminalpolizei zitierte in ihrer Zeugenaussage die heute Achtjährige: "Das war eklig."

Geständnis erspart Angeklagtem die Haft

Das Mädchen hatte die Pflegemutter gleich nach dem Rückkehr vom Besuch bei ihren Eltern informiert. Sie sei geschockt gewesen und habe sofort das Jugendamt verständigt, das umgehend Strafanzeige erstattet hat, sagte die Pflegemutter vor Gericht aus. Das Mädchen sei jetzt in psychologischer Behandlung. Sie sei trotzdem noch immer eine sehr gute Schülerin. Und sie wolle nach wie vor ihre leiblichen Eltern besuchen. Das war vom Jugendamt sofort unterbunden worden.

"Der Sachverhalt ist zum Glück überschaubar und Sie haben glücklicherweise gestanden, sonst würde ich hier eine deutlich höhere Strafe beantragen", sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Auf Kindesmissbrauch stehen demnach mindestens sechs Monate bis maximal zehn Jahre Gefängnis.

Richter Galler sprach von einem "einmaligen Übergriff", der sich nicht wiederholen dürfe, "sonst vollstrecken wir die Haftstrafe". Das Gericht sprach die Hoffnung aus, dass die Tat beim Kind "keine charakterlichen Verwerfungen" zur Folge haben werde. Noch im Gerichtssaal nahm der Angeklagte das Urteil an. Drei weitere Prozesstage waren ursprünglich angesetzt.