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Amtsgericht Stendal verhängt Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro / Dreijähriger in psychologischer Behandlung 80-Jähriger übersieht rote Ampel und fährt Kind an

Von Wolfgang Biermann 26.01.2015, 01:08

Stendal l Weil er am 12. Mai vorigen Jahres an einer für ihn Rot zeigenden Fußgängerampel in Stendal-Stadtsee ein dreijähriges Kind angefahren hatte und zunächst einfach weitergefahren war, hat das Amtsgericht in einem emotional aufgeladenen Prozess unlängst einen 80 Jahre alten Autofahrer aus Stendal zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt. Außerdem sprach Richterin Petra Ludwig eine achtmonatige Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aus.

"Zum Glück ist es nicht so dramatisch ausgegangen", begründete die Richterin das Urteil, mit dem sie der Staatsanwaltschaft gefolgt war. Demnach habe die Ampel in Höhe eines Discounters in der Dr. Kurt-Schumacher-Straße "schon geraume Zeit Rot gezeigt". Das Kind sei zu Boden gestürzt, als das Auto, das aus Richtung Finanzamt in Richtung Kreuzung Altmarkforum unterwegs war, mit dem Dreijährigen kollidierte. "Ich habe nichts bemerkt", hatte der Rentner zuvor angegeben, der wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt war. Er habe wohl mehrere Personen am Straßenrand stehen sehen. Aber: "Für mich war die Ampel grün."

Die Polizei hätte seinen Wagen untersucht und nur eine Schramme am hinteren Kotflügel entdeckt. Die Mutter des Jungen stand als Zeugin offensichtlich noch immer unter dem Eindruck des Unfalls und war sehr erregt. Demnach habe sich ihr Sohn, als die Ampel für die Fußgänger Grün gezeigt habe, mit einem Laufrad in Bewegung gesetzt. "Das Auto kam ungebremst und hat meinen Sohn umgestoßen", sagte sie aus. "Der Fahrer muss das gesehen haben und ist einfach weiter gefahren." Der Dreijährige habe eine Schürfwunde am Arm und ein Hämatom am Bein gehabt. Es sei zwei Tage im Krankenhaus gewesen und noch heute in psychologischer Behandlung.

Zeugin hörte ein "dumpfes Geräusch"

Ein Autofahrer hatte den Unfall als Nachfolger des Unfallverursachers bemerkt und war dem Wagen bis zur Kreuzung nachgefahren. Dort habe er ihn zur Rede gestellt und zur Rückkehr an den Unfallort bewegt, sagte der 59-Jährige als Zeuge aus.

Seine Tochter, die als Beifahrerin mit im Auto saß, bestätigte seine Angaben. Auch habe sie ein "dumpfes Geräusch gehört" und ein Ausweichmanöver beobachtet. Vater und Tochter gaben an, dass sie die Rot zeigende Ampel zuvor eindeutig gesehen hätten. Anders die beiden Beifahrerinnen des Unfallverursachers. Die eine sagte aus, dass sie einen unruhig wirkenden Jungen am Straßenrand gesehen habe. Die Ampel habe sie aber nicht im Blick gehabt. Vom Unfall habe sie ebenfalls nichts mitbekommen. Die zweite Insassin gab als Zeugin an, dass sie "nichts mitgekriegt" habe, weil sie gerade in ihrer Tasche "gewühlt" hätte. Staatsanwältin und auch Richterin Ludwig sahen den Rentner aber aufgrund der Zeugenaussagen als überführt an. "Man wollte es aber nicht wahrhaben", sagte Ludwig in Richtung des Angeklagten.