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Amtsgericht verurteilte Stendaler zu 16 Monaten Gefängnishaft 27-Jähriger stieg dreimal in den Keller eines Polizisten ein

Von Wolfgang Biermann 06.02.2015, 01:23

Stendal l Dem geflügelten Wort "Dümmer als die Polizei erlaubt" hat ein 27 Jahre alter Stendaler alle Ehre erwiesen. Der gerichtsbekannte Mann mit 13 Einträgen im Strafregister und einem scheinbaren Faible fürs Fischen ist im Jahr 2013 drei Mal hintereinander in denselben Keller eingebrochen, um dort hochwertiges Angelzubehör im Wert von knapp 7000Euro zu stehlen. Kurios sind bei dem Fall gleich zwei Aspekte: Zum einen mag der Mann nach eigenen Angaben gar keinen Fisch. Zum anderen handelte es sich bei dem Einbruchskeller um den Keller eines Polizeibeamten des hiesigen Reviers.

Dreimal ist bei Durchsuchungen eines Versteckes in einer leerstehenden Wohnung beziehungsweise in seiner eigenen Wohnung in Stendal-Süd das Diebesgut gefunden und dem rechtmäßigen Besitzer wieder zurückgegeben worden. Beim letzten Mal wurde er am 13.November 2013 beim Angeln ohne Angelschein, aber mit einem Teil des gestohlenen Zubehörs am Stendaler Stadtsee erwischt und kam schließlich in Haft. Dort sitzt er jetzt erst einmal sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen für nicht bezahlte Geldstrafen und eine widerrufene Bewährung ab.

Seit kurzem kann er sich auf weitere 16 Monate in seiner Zelle einrichten. Denn wegen Diebstahls in vier Fällen - ein Fahrrad hatte er auch noch geklaut - und Fischwilderei (Angeln ohne Angelschein) verurteilte ihn das Schöffengericht am Amtsgericht zu eben dieser Freiheitsstrafe. Vor der Spezialisierung auf Angelzubehör und Fischwilderei hatte der Angeklagte laut Vorsitzender Richterin Petra Ludwig schon eine "Karriere als Traktor-Dieb hinter sich". Diverse Male habe er demnach Traktoren gestohlen und sei damit herumgekurvt. Dabei hatte sich der 27-Jährige auch eine spektakuläre Verfolgungsjagd mit der Stendaler Polizei geliefert (Volksstimme berichtete).

Warum er denn immer wieder in denselben Keller eingebrochen sei, wollte Richterin Ludwig wissen. Es sei doch logisch gewesen, dass man ganz schnell wieder auf ihn kommen würde. "Es war mir klar, dass die wiederkommen", bekam die Richterin zur Antwort von dem 27-Jährigen, der nach Absolvierung der Sonderschule ohne Ausbildung in der Landwirtschaft gejobbt hat und jetzt von ALG II lebt.

Polizist bleibt auf einem Teil des Schadens sitzen

Er habe den Keller des Polizisten "wie einen Selbstbedienungsladen benutzt", hielt Staatsanwältin Claudia Rohde dem Angeklagten vor und forderte eine zweijährige Haftstrafe. "Inhaftierung nutzt wenig", argumentierte Verteidigerin Heidrun Ahlfeld. Sie plädierte auf eine einjährige Bewährungsstrafe.

Das Schöffengericht hielt in dem "irgendwie schrägen Fall" für den "unbelehrbaren Angeklagten", der "vom Traktor- auf den Angelklau" gekommen sei, eine 16-monatige Haftstrafe für angemessen. "Bewährung kommt nicht in Betracht", hieß es abschließend im Urteil.

Der Polizist wird indes auf einem Teil des Schadens sitzenbleiben. Sein Vermieter beteiligte ihn an den Kosten zur Sicherung des Kellers. Außerdem fehlt ihm einiges von dem gestohlenen Angelzubehör, das beim Angeklagten nicht gefunden wurde. Dazu vermisst er wichtige Papiere.