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Landkreis Stendal mit Spitzenwert bei Bioabfallerfassung Biomüll: Die Rechnung zahlen alle

Soviel Biomüll wie im Landkreis Stendal wird in keiner Region Sachsen-Anhalts erfasst. 70 Prozent der Haushalte nutzen die Biotonne. Es zahlen allerdings alle Einwohner für diesen Service, auch jene 30 Prozent der Haushalte, die ihn nicht nutzen.

Von Egmar Gebert 18.02.2015, 02:24

Stendal l Es gibt nicht viele Bereiche, in denen der Landkreis Spitzenreiter ist. Die Erfassung von Biomüll gehört dazu. Seit Einführung der Biotonnen - die ersten wurden 1992 aufgestellt, damals als Pilotversuch in Tangerhütte - steigen die im Kreis erfassten Mengen stetig. Im Jahr 2013 nutzten 68 Prozent der Ostaltmärker die Biotonne, das waren rund 79000 Personen. Jeder dieser Einwohner entsorgte in jenem Jahr 207 Kilogramm Bioabfälle. Auf jeden Einwohner des Landkreises hochgerechnet, sind das 141 Kilogramm. Um diese Menge einordnen zu können, ist es gut zu wissen, wieviel Bioabfall einwohnerspezifisch in Sachsen-Anhalt entsorgt wird. Im Jahr 2012 waren das 56 Kilogramm, 85 Kilogramm pro Kopf weniger als im Landkreis Stendal.

Kreistag entschied sich gegen Biomüllgebühr

So steht es in der Abfallbilanz 2013 des Landes Sachsen-Anhalt und so ist es im neuen Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises nachzulesen, das während der Kreistagssitzung am 19. Februar für die kommenden fünf Jahre beschlossen werden soll. Im selben Papier wird prognostiziert, dass sich besagter Anschlussgrad bis zum Jahr 2024 auf 73 Prozent erhöhen könnte. 2014 - die Zahlen lagen bei Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes noch nicht vor - nutzten nach Volksstimme-Informationen 70 Prozent der Haushalte die Biotonne.

Entsorgt wird sie für die Bürger kostenlos. Besser formuliert: Der Landkreis erhebt keine gesonderte Gebühr für die Bioabfall-Entsorgung. Die Kosten dafür sind Bestandteil der Abfall-Grundgebühr, die jedem Haushalt mit seinen Abfallgebühren in Rechnung gestellt wird. Derzeit beläuft sich diese Grundgebühr für einen Ein-Personenhaushalt auf 34,17 Euro, für einen Zwei-Personenhaushalt sind das 51,26 Euro, bei drei Personen im Haushalt 68,34 Euro und bei vier Personen 85,43 Euro, nachzulesen im Abfallkalender des Landkreises.

Das heißt, jeder Einwohner des Landkreises zahlt seinen Anteil an der Bioabfallentsorgung - egal ob er die Biotonne nutzt, oder nicht. Geht man von den 116000 Einwohnern aus, die laut Statistik Ende 2013 im Landkreis Stendal lebten, werden 37000 Einwohner für eine Leistung zur Kasse gebeten, die sie nicht in Anspruch nehmen.

Stellt sich die Frage nach der Gebührengerechtigkeit. Die allerdings hat der Kreisstag vor Jahren schon in Sachen Bioabfall für den Landkreis Stendal beantwortet. Wie von Kreissprecher Edgar Kraul auf Nachfrage zu erfahren war, sei das Thema in der damaligen Diskusion um die Abfallgebührensatzung durchaus kontrovers diskutiert worden. Allerdings habe sich die Mehrheit der Kreistagsmitglieder für die Abfallgebührensatzung ohne gesonderte Bioabfallgebühr entschieden.

Die jüngste Fassung dieser Satzung trat am 1. Januar 2012 in Kraft und regelt im Paragrafen 3, dass die sogenannten Fixkosten durch eine Grundgebühr abzudecken sind. Dazu gehören auch die Fixkosten für die Erfassung von bio-organischen Abfällen, sprich für den Biomüll. So gilt es bis heute. Laut Kreissprecher Kraul sei einer der Beweggründe, die Biomüll- entsorgung nicht mit einer separaten Gebühr zu belegen, gewesen, die illegale Entsorgung von Biomüll in der Natur nicht noch begünstigen zu wollen. Die Hemmschwelle dafür, so wurde befürchtet, würde sinken, wenn die Biomüll-Entsorgung mit extra ausgewiesenen Gebühren belegt worden wäre.

Ab 2017 werden die Karten neu gemischt

Die Abfallgebührensatzung steht derzeit nicht zur Disposition. Bis 2016 laufe der aktuelle Kalkulationszeitraum, so Kraul. Mit dessen Ablauf werde auch die Biomüll-Entsorgung neu auszuschreiben sein. Heißt, der Landkreis entscheidet, wer ab 2017 den Biomüll entsorgt.

In diesem Zusammenhang werde dann auch wieder über die Gebühren für die Biomüll-Entsorgung zu diskutieren sein - und darüber, ob, in welcher Form und von wem sie erhoben werden.