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42-Jährige steht mit Vorwurf vor Amtsgericht / Tochter kam im Mai 2014 in die Notaufnahme Bekam 14-Jährige Drogen von der Mutter?

Von Wolfgang Biermann 23.02.2015, 01:24

Stendal l Es klingt ungeheuerlich, was einer 42-jährigen Stendalerin vorgeworfen wird: Sie soll ihrer 14 Jahre alten Tochter und deren ebenfalls minderjährigen Freunden Anfang Mai vorigen Jahres illegale Drogen - der Tochter Amphetamine und den Freunden Marihuana - gegeben haben.

Der getrennt von der Mutter lebende Vater hat das Mädchen am 5. Mai in die Notaufnahme des Johanniter-Krankenhauses Stendals gebracht, wo bei einem Drogentest Amphetamine im Blut nachgewiesen wurden. Sie sei "verhaltensauffällig, aufgedreht, zugleich apathisch und nicht ansprechbar" gewesen, schilderte der Vater beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht die damalige Situation. Sie hätte das Wochenende bei einer Freundin verbracht, habe seine Tochter ihm erzählt.

Die familiäre Situation ist etwas kompliziert. Die heute 15-Jährige lebt mit ihrer 17-jährigen Schwester beim Vater und dessen neuer Partnerin in einem Dorf bei Stendal. Die in Stendal wohnende Mutter hat aber das alleinige Sorgerecht. Es gebe da eine Vereinbarung, an der auch das Jugendamt mitgewirkt habe, so der Vater.

Die Tochter selbst soll den Vorwurf, Drogen von der Mutter im Beisein anderer Jugendlicher erhalten zu haben, zunächst gegenüber einer Notärztin im Krankenhaus erhoben und später im Beisein ihres Vater und ihrer Schwester wiederholt haben, was sowohl der Vater als auch die Schwester im Zeugenstand bestätigten. Er habe daraufhin Strafanzeige erstattet, sagte der 41-Jährige aus.

In Wohnung von Mutter wurden Drogen gefunden

Vor der Polizei hat die Tochter am 13. Mai gegenüber einem Kripobeamten die Vorwürfe mit konkreten Angaben unterlegt. Bei einer Durchsuchung der Wohnung der Mutter am 16. Juli seien 1,3Gramm Marihuana und Drogenutensilien gefunden worden, sagte der Kriminalist vor Gericht aus.

Die 15-Jährige wurde als Zeugin mehrfach auf ihr Aussageverweigerungsrecht im Verfahren gegen ihre Mutter hingewiesen. Sie wolle aussagen, gab sie an, wirkte aber sehr verstört und weinte. Stockend kamen teils widersprüchliche Antworten. Mal habe ihr die Mutter "ein bisschen was gegeben" und mal habe sie ihr nur gezeigt "wie man so was nimmt". Schließlich brach Richter Thomas Schulz als Vorsitzender des Schöffengerichts die Befragung ab. Mit einer Anwältin als Zeugenbeistand soll die Vernehmung am 26. Februar fortgesetzt werden.

Interessant war die Anhörung der drei Jugendlichen, die gemeinsam mit dem Mädchen in der Wohnung ihrer Mutter waren. Zwei junge Männer, heute 16 und 18, räumten ein, im Beisein der Angeklagten Marihuana geraucht zu haben. Woher das kam, wüssten sie aber nicht, gaben sie an. Mitgebracht hätten sie es nicht. "Das war da schon." Erinnern konnten oder wollten sie sich an kaum etwas: "Das ist schon so lange her." Mehrfach mussten sie zur Wahrheit ermahnt werden. Offen zutage trat, dass sich die drei jugendlichen Zeugen über Facebook zu einer Aussage vor Gericht verabredet hatten. Demnach wollten sie ein viertes Mädchen, das mit in der Wohnung der Angeklagten war, aus der Sache raushalten. Dabei blieb eine 16-Jährige ziemlich dreist fast bis zum Schluss ihrer Aussage.

Richter: "Bewährung gibt es nur bei einem Geständnis"

Die Angeklagte selbst räumt ein, dass sie Rauschgift konsumiert. Ihrer Tochter und deren Freunden habe sie aber keine Drogen gegeben, sondern nur den Jungs die Bongs (Wasserpfeife) zum Cannabisrauchen zur Verfügung gestellt. Richter Schulz stellte "Bewährung nur bei einem Geständnis" in Aussicht, vorausgesetzt die Tatvorwürfe würden sich bestätigen.

Anzumerken bleibt noch die Angabe des Vaters, wonach das Jugendamt darauf bestanden haben soll, dass die Töchter zu ihrer leiblichen Mutter Kontakt haben sollten - im Wissen, dass sie Drogenkonsumentin sei.