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25-Jährige muss für 26 Monate in Haft / Verurteilter Frau droht nun unehrenhafte Entlassung vom Bund Soldatin erpresst Kameradin mit Mafia-Story

Von Wolfgang Biermann 24.02.2015, 01:25

Das Amtsgericht Stendal hat in der Vorwoche eine in Havelberg stationierte Zeitsoldatin wegen räuberischer Erpressung zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt.

Stendal l Das Ganze klingt wie aus einem schlechten Krimi und scheint unglaublich: Eine 25-jährige Zeitsoldatin aus dem hessischen Kassel hat ihrer gleichaltrigen Kameradin aus dem Landkreis Börde eine wirre Geschichte um Mafia-Schutz- und Schweigegeldforderungen des "Paten von Kassel" namens "Jimmy" untergejubelt und damit erpresst.

Die offenbar naiv-leichtgläubige junge Frau, die inzwischen als Zeitsoldatin von Havelberg nach Leipzig gewechselt ist, hat ihrer Freundin von Mitte 2013 bis Anfang 2014 insgesamt 40500 Euro in bar gezahlt beziehungsweise aufs Konto überwiesen. Dazu machte sie Schulden bei Banken und - als sie bei seriösen Geldinstituten keine Darlehen mehr bekam - bei Kredithaien. Sie unterschrieb zahlreiche Schuldscheine, zuletzt im Februar vorigen Jahres einen über 163000 Euro. Außerdem nahm der Freund des Opfers, der zuvor schon 3000 Euro beigesteuert hatte, ebenfalls ein Darlehen auf - über 10000 Euro.

Wilde Geschichten um Schutz- und Schweigegeld

Als die Angeklagte ihre Freundin schließlich vorschlug, zum Abarbeiten der Schulden "anschaffen" zu gehen, ging diese zu ihrem Vorgesetzten und offenbarte sich ihm. Bei einer Durchsuchung der Unterkunft der Angeklagten fand die Polizei am 12. Februar 2014 immerhin noch 9200 Euro in bar sowie zwei Laptops, ein iPad und ein iPhone.

In 90 Minuten schilderte das Opfer, wie es von der vermeintlichen Freundin hinters Licht geführt wurde. Demnach hat die Geschichte ganz harmlos angefangen. Das Opfer soll ein Portemonnaie der Angeklagten verschusselt oder verloren haben. "Ich weiß aber genau, dass ich es ihr zurückgegeben habe", sagte die Zeugin aus. Kurz nach dem vorgeblichen Verlust habe sich die Angeklagte gemeldet.

In der Geldbörse soll angeblich ein Barscheck über 9000 Euro gewesen sein. Und der gehörte der Kasseler Schutzgeldmafia, mit der sie jetzt ganz große Probleme hätte. Sich selbst in vermeintlicher Schuld wähnend, habe sie zunächst einen bestehenden Kredit aufgestockt und die 9000 Euro in bar ihrer Freundin übergeben. Doch damit war eine Kette ohne Ende in Gang gesetzt. Forderung über Forderung kam, angeblich von der Mafia. Horrende Zinsen von bis zu 35 Prozent wurden genannt. Dazu war von "Schweigegeld" die Rede. Das Opfer zahlte und zahlte. Und mit ihr auch ihr Freund, der die Angaben als Zeuge bestätigte. Das Opfer zahlte, weil die Angeklagte gedroht hatte, dass ihrer Familie "etwas passieren" würde. Konkret sei sie aber nicht geworden.

Die Zahlungen ließen sich auch anhand von Kontounterlagen und einer Art Tagebuch des Opfers nachvollziehen. Im Tagebuch fanden sich auch Selbstmordgedanken. "Am Ende war die Geschädigte nur noch ein Häufchen Elend; sie wusste sich nicht mehr zu helfen", sagte die Vorsitzende Richterin Petra Ludwig in der Urteilsbegründung und erklärte: "Für diese Schandtat gehört man ins Gefängnis."

Zeugin hat noch Jahre an Krediten zu knabbern

Mit dem Schuldspruch von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung übertraf das Gericht die Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine 21-monatige Bewährungsstrafe verlangt hatte. Der Verteidiger hatte für seine bislang nicht vorbestrafte Mandantin auf Freispruch plädiert. Es sei "nichts bewiesen" und "die Aussage des Opfers nicht zu verwenden". Das Ganze sei "der wilden Fantasie der Zeugin entsprungen".

Die hat derzeit nach eigenen Angaben noch 22000 Euro an Krediten in monatlichen Raten von 800 Euro - bei 1800 Netto-Einkommen - abzuzahlen. Und ihr Freund den 10000-Euro-Kredit. Denn es sind wohl 9200 Euro bei der Angeklagten gefunden, aber noch nicht an die eigentlichen Besitzer zurückgegeben worden.

Der Angeklagten droht nach Auskunft des Verteidigers jetzt die unehrenhafte Entlassung aus der Bundeswehr. Davor hätte sie nur ein Freispruch bewahren können. Ob sie diesen per Berufung beim Landgericht erreicht, dürfte bezweifelt werden. Dass sie Berufung einlegen wird, gilt als sicher.