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Amtsgericht verhängt Bewährungs- und Geldstrafe gegen 22-Jährigen Stendaler betrog Kunden mit "Luftgeschäften"

Von Wolfgang Biermann 09.03.2015, 01:32

Stendal l Weil er nur "Luftgeschäfte abgewickelt" und diverse Käufer im Internet um ihr Geld betrogen hat, ist unlängst ein einschlägig wegen Betruges vorbestrafter Stendaler vom Amtsgericht zu zwei Parallelstrafen verurteilt worden: zu drei Monaten Gefängnis, die Richter Thomas Schulz für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte, und zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro (3000 Euro). Außerdem muss der 22-Jährige laut Urteil vier Käufern Schadensersatz leisten. Sie hatten ihre Ansprüche bei Gericht geltend gemacht.

Kaufinteressent kam sogar aus Thailand

Der Angeklagte hatte gestanden, in mehr als einem Dutzend Fällen von Kaufwilligen wohl das Geld kassiert, aber nicht oder nur teilweise Waren geliefert zu haben. Die Käufer kamen nicht nur aus Deutschland und Europa, sondern in einem Fall sogar aus Thailand. Sie alle wollten im guten Glauben hochwertige Unterhaltungselektronik - überwiegend Mobiltelefone, Lautsprecher und Kopfhörer von Markenherstellern - erwerben, die der Angeklagte über ein Internetauktionshaus im vergangenen Jahr anbot, obwohl er sie gar nicht besaß.

Zur Verschleierung hatte er mehrere Girokonten von Freunden und Bekannten im Internet verwendet. Es sei anfangs gut gelaufen. Er habe nicht betrügen wollen, aber Probleme mit dem Nachschub bekommen und den Überblick verloren, gab er an. Die ins Netz gestellten Artikel hätte er sich zuvor immer preiswert über Kleinanzeigen beschafft und dann teuer weiterverkauft. Das habe über einen längeren Zeitraum auch gut funktioniert, aber dann seien seine Quellen versiegt und er "übers Ohr gehauen" worden.

Arbeit im Ausland für den Schuldenabbau

Schließlich hat er wohl sprichwörtlich den Kopf in den Sand gesteckt und keine Post mehr geöffnet. Darunter waren Mahnbescheide und vom Amtsgericht ein Strafbefehl über eine Geldstrafe wegen Betruges, die er aber nicht bezahlte. Weitere Strafanzeigen betrogener Kunden liefen auf und mündeten in Anklagen, sodass es nun zum Prozess kam. Seine Schulden würden sich derzeit auf über 50000 Euro belaufen, gab der 22-Jährige auf Frage des Gerichts unter Tränen an. Er arbeite jetzt im Ausland, um seine Schulden abzubauen.

Das dürfe er auch in der Bewährungszeit tun, er müsse nur seinen Arbeits- und Wohnort dem Gericht mitteilen, sagte Richter Schulz. Noch im Gerichtssaal nahm der Angeklagte das Urteil an.