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Streiten sich um einen Giebel - der längst umgekippt ist Der Mauerfall von Stendal

Ein Stendaler Unternehmer baut in der Lüderitzer Straße ein marodes Haus
um. Mit dem Nachbarn, dessen Haus ebenfalls baufällig ist, liegt er im
Rechtsstreit um eine gemeinsame Wand. Letztere ist zu einem Großteil
bereits vor einem Jahr von einem Windstoß umgeblasen worden.

Von Bernd-Volker Brahms 13.03.2015, 02:21

Stendal l Vor fast einem Jahr wurde bei einem Gebäudekomplex in der Lüderitzer Straße 30/32 eine Giebelwand vom Wind umgekippt. In der Volksstimme gab es zwei Tage später am 16. April eine kleine Notiz dazu. Die Geschichte, die dahinter steckt mutet etwas abenteuerlich an, wie die Volksstimme jetzt erfuhr. Es geht um einen Haftbefehl, ein "schwarz" errichtetes Haus, steigende Anwaltskosten und ein nicht fertigwerdendes Bauprojekt.

"Wenn ich das alles gewusst hätte, was hier passiert, dann hätte ich die Finger davon gelassen", sagt Folkmar Posorski. Der 60-jährige Stendaler Unternehmer, der eine Leiharbeitsfirma betreibt und auf Kälte- und Klimaanlagenbau spezialisiert ist, kaufte im September 2013 das baufällige Gebäude an der Lüderitzer Straße30. Er erhielt vom Bauaufsichtsamt der Stadt die Genehmigung, das Dach sowie das zweite Obergeschoss abzureißen.

Schon vor dem Giebelsturz waren Anwälte im Spiel

Erst bei den Abrissarbeiten stellte er jedoch fest, dass das Nachbarhaus mit der Nr. 32 keinen eigenen Giebel hat. "Auf Anraten meines Anwaltes habe ich den Giebel natürlich stehen gelassen", sagt Posorski. Bei Nachforschungen stellte er fest: Sein eigenes Haus wurde ausweislich der Bauunterlagen im Jahre 1901 als Wohnhaus gebaut. Das Nachbarhaus kam 1908 dazu. "Das Gebäude muss schwarz ohne Baugenehmigung drangesetzt worden sein", vermutet Folkmar Posorski. Ein sogenanntes Giebelrecht, das einen derartigen Anbau ohne eigenen Giebel ermöglicht, sei im Grundbuch nicht eingetragen worden.

Nach Angaben der Stadtverwaltung beinhaltete die Baugenehmigung die Auflage zur "Sicherung des Giebels", wie Amtsleiter Hans-Jürgen Borstel von der Bauaufsicht auf Nachfrage mitteilt. Dies sei ein völlig normaler Vorgang, auch wenn es zwei eigenständige Giebel gibt. "Es gibt eine rechtliche Verpflichtung zur Sicherung der Standfestigkeit eines Nachbarhauses, unabhängig auf wessen Grundstück eine gemeinsame Wand steht", so Borstel.

Posorski trat jedenfalls mit seinem Nachbarn in Kontakt und wollte eine Regelung finden. Er bot mit Schreiben vom 25.März 2014 "letztmalig" an, "die auf meinem Grundstück befindliche Giebelwand zur Sicherung Ihres Hauses zur Verfügung" zu stellen. Als Voraussetzung verlangte er die Erneuerung des Dachstuhls, um diesen statisch anschließen zu können.

Alles hängt jetzt an einer Zwangsvollstreckung

Der Nachbar, der für eine Stellungnahme für die Volksstimme nicht zu erreichen war, antwortete über seinen Anwalt am 10. April 2014 - also vier Tage, bevor die Wand umkippte. Er bot Haus und Grundstück für 10000 Euro zum Kauf an. Gleichzeitig entfernte er nach Angaben Posorskis einige Dachziegel, wohl um den Dachstuhl zu erleichtern. Kurze Zeit später stürzte der Giebel um und brach durch die Decke von Haus 30 durch.

"Wenn ich zehn Minuten früher aus der Pause zurückgekommen wäre, hätte ich da drunter gelegen", sagt Folkmar Posorski. Mit einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Stendal wurde der Nachbar bereits am 7.Mai 2014 "zur Verkleidung des Ostgiebels" sowie dem Austausch von "maroden Ziegeln, Dachlatten, Sparren, Pfetten und Balken" verpflichtet.

"Es ist bis heute nichts passiert", sagt Folkmar Posorski. In einem Zwangsvollstreckungsverfahren hat das Landgericht ihn am 28. Mai 2014 ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen und sich das Geld vom Nachbarn wiederzuholen. Am 27. Juni 2014 legte das Gericht fest, das der Nachbar einen Vorschuss von 7500 Euro zu zahlen hat. "Da kam nichts." Selbst ein Haftbefehl, der am 25.November 2014 erlassen wurde, konnte bisher scheinbar nichts bewirken. Auch eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber - einem Bundesamt - blieb bisher ergebnislos. Es geht mittlerweile um rund 17000 Euro.

"Bis das nicht geklärt ist, kann ich meinen Bau nicht fertigstellen", sagt Posorski.