1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. "Wahlunterlagen von A nach B getragen"

Nach fristloser Kündigung: Vor Arbeitsgericht keine Einigung zwischen Stadt und Holger Gebhardts Lebensgefährtin "Wahlunterlagen von A nach B getragen"

17.03.2015, 01:19

Stendal l Die Fronten zwischen der Stadt Stendal und Holger Gebhardts Lebensgefährtin waren klar, beide Seiten blieben hart - so ging der Gütetermin zwischen der Stadt und ihrer früheren Mitarbeiterin am Montagmittag vor dem Stendaler binnen 15 Minuten und ohne eine Einigung zu Ende.

Dafür gab es ein paar Einblicke in das System, wie zur Kommunalwahl im Mai 2014 mit Briefwahl-Vollmachten umgegangen worden ist.

So viel war vor dem gestrigen Termin klar: Holger Gebhardts Lebensgefährtin gehört zu den zwölf Bevollmächtigten, die jeweils mehr als die erlaubten vier - nämlich insgesamt 189 - Vollmachten für die Briefwahl im Rathaus eingereicht hatten. Klar ist auch: Nach ersten Erkenntnissen der Strafermittler sollen in ihrem Fall für fünf Vollmachten die Unterschriften gefälscht worden sein.

Hier setzte Richter Konrad Bundschuh mit seinen Fragen an: "Von wem sind Sie bevollmächtigt worden? Von den Wahlberechtigten?"

Keine Angaben zu den Vollmachtgebern

Dazu wollte die junge Frau keine Erklärung abgeben. Auch nicht, als Bundschuh sie auf die Konsequenzen aufmerksam machte. Nach der Strafprozessordnung gelten dann die Behauptungen des Prozessgegners.

"Waren die Unterlagen der Vollmachten zum Abholen der Wahlunterlagen bereits unterzeichnet?", wollte der Richter mit seiner zweiten Frage wissen. "Ja, sie waren unterzeichnet, als ich diese erhielt", erwiderte die Lebensgefährtin des ehemaligen CDU-Stadtrates.

Als Drittes interessierte sich Bundschuh dafür, wem sie die im Briefwahllokal des Rathauses erhaltenen Wahlunterlagen gegeben hat. "An die Wahlberechtigten oder an wen sonst?" , fragte er. "Ich möchte keine Namen nennen", sagte die bisherige städtische Mitarbeiterin. Nur soviel: "Ich habe Wahlunterlagen von A nach B getragen." Und sie räumte ein: Die Empfänger seien dann "nicht die Wahlberechtigten gewesen".

Eines ist der jungen Frau wichtig: "Ich habe die erhaltenen Wahlunterlagen nicht geöffnet und selbst ausgefüllt." Auch sonst habe sie daran "keine Handlungen vorgenommen".

Diese Antworten lassen ein paar Deutungen zu: Holger Gebhardts Lebensgefährtin wäre ihren Worten zufolge nur eine Botin gewesen. Sie kannte die Vollmachtgeber nicht. Aber war sie nur Botin für ihren Freund, der die Verhandlung als Zuschauer verfolgte? Oder auch für weitere Beteiligte?

Gefälschte Unterschriften in fünf Fällen

Fest steht nach bisherigem Ermittlungsstand: Fünf Vollmachten gelten als gefälscht. Für die Stadt war dies der Grund für die fristlose Kündigung.

Der Arbeitsrichter hatte eingangs angeboten, ob sich beide Seiten nicht auf eine ordentliche Kündigung zum 31. März des ohnehin bis 31. August des Jahres befristeten Vertrages einigen könnten. "Dem werden wir auf keinen Fall zustimmen", erklärte jedoch Anwalt Volker Houben für die Klägerin. Stendals Rechtsamtsleiter Rüdiger Hell wiederum unterstrich, dass sich das Rathaus ein reguläres Auslaufen des zweijährigen Vertrages nicht vorstellen könne.

Nun werden sich beide Seiten im Herbst beim Kammertermin wieder begegnen. Dann dürfte es weitere Details über die Bedeutung der Rolle von Gebhardts Partnerin bei der Wahlfälschung geben.

Letztendlich geht es in diesem Verfahren aber "nur" um die Entscheidung, ob das Arbeitsgericht hier eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt ansieht.