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Streit um ein Foto eskalierte Hundehalter soll Beamten verletzt haben

21.03.2015, 01:27

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Um einen absonderlichen Fall geht es derzeit in einem Berufungsprozess am Landgericht Stendal. Ein Hundehalter soll trotz Leinenzwang am 16. April vorigen Jahres mit seinem Hund an einem belebten Platz seines Heimatortes zur Mittagszeit Apportierübungen gemacht haben, wobei der Hund nicht an der Leine geführt worden sein soll. Ein Ordnungsamtsmitarbeiter habe das zu Beweiszwecken, wie er als Zeuge sagte, per Handykamera festhalten wollen. Darüber gerieten die beiden Männer in Streit, der in einem Gerangel endete. Wobei jeder dem anderen die Schuld daran zuschiebt. Strafanzeigen wurden gegenseitig gestellt.

Der Mann vom Ordnungsamt erlitt laut ärztlichem Attest einen Haarriss im rechten Ellenbogen, der zu einer neunwöchigen Krankschreibung führte. Im Oktober sah das Amtsgericht den Hundehalter der fahrlässigen Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte überführt und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro (900 Euro). Dagegen legte dieser Berufung ein. Er gibt an, dass er den Ordnungsamtsmitarbeiter nicht gekannt und dieser sich ihm auch nicht vorgestellt hätte. Er hätte ihn für einen Mitarbeiter des Bauhofes gehalten. Ein Ärmelabzeichen mit Schriftzug "Ordnungsamt" sowie eine als solche erkennbare Dienstkleidung habe er nicht gesehen.

Er habe nur sein gesetzlich verbrieftes Recht am eigenen Bild wahrnehmen und das Fotografieren verhindern wollen. Außerdem hätte sein Hund sehr wohl eine Leine um den Hals gehabt. Zwar nur 50 Zentimeter lang, aber immerhin, interpretierte er die Einhaltung des Leinenzwanges.

Brief soll für Klarheit sorgen

Der Ordnungsamtsmitarbeiter wiederum führte als Zeuge an, dass er schon Monate zuvor mit dem Hundehalter in anderer Sache dienstlich aneinander geraten sei, woraufhin dieser einen Brief an das Amt geschrieben und sich über den Mitarbeiter beschwert haben soll. Er sei deshalb davon ausgegangen, dass der Hundehalter ihn kenne.

Dieser Brief wird in der Prozessfortsetzung am 26. März eine entscheidende Rolle spielen. Damit soll geklärt werden, ob der Angeklagte den Ordnungsamtsmitarbeiter als solchen kannte. Für einen Niedersachsen, der das Geschehen seinerzeit teils mitverfolgte, war der Mann als Ordnungsamtsmitarbeiter klar erkennbar, wie er als Zeuge aussagte. Er habe sowohl den Ruf des Angeklagten "Bitte löschen Sie das Bild" als auch die Aufforderung des Ordnungsamtsmannes "Lassen Sie mich bitte los!" gehört, gab der Zeuge an.

Ein zweiter auswärtiger Zeuge, der krankheitsbedingt fehlte und dessen amtsgerichtliche Aussage deshalb verlesen wurde, belastete den Angeklagten. Der sei "sofort handgreiflich geworden", als der Ordnungsamtsmitarbeiter ihn "im ruhigen Ton" angesprochen habe.