1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. "Dr. Zahnlos" soll nochmal zahlen

Ehemalige Patientin will Schmerzensgeld "Dr. Zahnlos" soll nochmal zahlen

23.03.2015, 01:35

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Der als "Dr. Zahnlos" in den Medien bekannt gewordene ehemalige Zahnarzt Thorsten S. aus Havelberg sollte am Mittwoch vor der 1. Zivilkammer am Landgericht Stendal einen Verhandlungstermin wegen einer erneuten Schmerzensgeldforderung einer Patientin wahrnehmen. Dieser Prozesstermin, welcher auf einer Klage dieser Patientin aus dem Jahr 2012 basiert, ist ohne Angabe von konkreten Gründen aber geplatzt. Die Höhe der von der Patientin geforderten Summe ist nicht bekannt. Volksstimme-Informationen zufolge soll es bereits zwei Gutachten in dem Fall geben. In dem einen werde S., dem zwischenzeitlich die Approbation als Zahnarzt entzogen worden ist, bescheinigt, nicht mangelhaft gearbeitet zu haben. Die Klägerin habe daraufhin einen anderen Sachverständigen mit einem Gutachten betraut, der wohl zu einem anderen Ergebnis gekommen ist.

In einem anderen Fall hatte S. im März vorigen Jahres einem Vergleich zugestimmt und 8500 Euro Schmerzensgeld an einen anderen Kläger gezahlt. Wie berichtet, ist Thorsten S. im Jahr 2011 vom Amtsgericht Stendal zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er einer Frau aus Seehausen im Jahr 2010 unter Vollnarkose ohne Zustimmung elf Zähne gezogen hatte. Das Landgericht machte 2013 in einem Berufungsverfahren daraus eine 14-monatige Haftstrafe ohne Bewährung, reduzierte die Zahl der fälschlich gezogenen Zähne aber auf sieben. Nach Revision durch das Oberlandesgericht Naumburg wurde das Verfahren im April 2014 gegen eine Geldauflage von 3500 Euro, zu zahlen an die Frau aus Seehausen, eingestellt.