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Ermittlungen zu Sterbefällen "Wir sind letzte Anwälte der Toten"

Ein Arzt muss den Tod eines Menschen feststellen und einen Totenschein
ausfüllen. Bleibt die Ursache unklar, ist die Polizei im Spiel. Im
Polizeirevier Stendal gab es im vergangenen Jahr 99 Ermittlungen zur
Todesursache. Bei drei Fällen gibt es den Verdacht der fahrlässigen
Tötung.

Von Bernd-Volker Brahms 09.04.2015, 03:22

Stendal l Mitte März stürzte in Stadtsee ein 34 Jahre alter Mann aus der oberen Etage eines Sechsgeschossers in den Tod. Ob es sich um einen Unfall, einen Suizid oder sogar einen Mord handelte, war unklar. Und auch jetzt noch laufen die Ermittlungen dazu. Stundenlang sicherten Polizisten nach Auffinden der Leiche Spuren am Tatort, die Tatortgruppe des Landeskriminalamtes war mit im Einsatz.

Nicht alle Verfahren bei der Stendaler Polizei, bei denen es um die Klärung einer Todesursache geht, sind derart spektakulär wie der Vorfall von vor dreieinhalb Wochen. 2014 gab es 99 Todesursachenermittlungen im Polizeirevier Stendal, 2013 waren es 120 Fälle. "Manchmal ist es einfach nur ein falsch ausgestellter Totenschein, der uns Arbeit beschert", sagt Kriminalhauptmeister Ingo Fabich, der seit 2008 im Revierkriminaldienst tätig ist und ungeklärte Todesursachen ermittelt.

Ärzte, die den Tod eines Menschen feststellen, müssen bei nicht natürlichem Ableben der Patienten die Polizei einschalten. Gerade für Notärzte und Bereitschaftsärzte, die die möglichen Krankengeschichten der Personen nicht kennen, ist es gelegentlich schwierig, die Todesursache eindeutig zu benennen.

14 Leichen wurden 2014 in Magdeburg obduziert
"Wir sind die letzten Anwälte der Toten", sagt Fabich, in dessen Aufgabenbereich auch Waffendelikte und Kinderpornografie liegen. "Ich prüfe, ob eine Rechtsverletzung bei den Toten auszuschließen ist", sagt der Beamte, der weder im Fernsehen Krimis ansieht noch Geschichten aus seinem beruflichen Feld liest. "Da ärgere ich mich nur, wie falsch das dargestellt wird."

Nach Prüfung ist jeder Fall der Staatsanwaltschaft vorzulegen, entweder zur Freigabe der Leiche oder zur Beantragung einer Obduktion. Ein Amtsrichter entscheidet darüber, ob eine gerichtsmedizinische Untersuchung erfolgt.

Im vergangenen Jahr hat es 14 Fälle gegeben, bei denen es tatsächlich zu einer Obduktion einer Leichen aus dem Stendaler Polizeirevier gekommen ist. In drei Fällen besteht der Verdacht, dass eine fahrlässige Tötung vorliegt. "Das sind alles Fälle aus dem medizinischen Bereich", sagt Polizeisprecher Marco Neiß. Angehörige hegen Zweifel an einer angemessenen ärztlichen Behandlung. Es seien Verfahren, die sich sehr lange hinziehen. Es müssen oft mehrere Gutachten erstellt werden. Bei ganz offensichtlichen Fällen von Mord oder Totschlag - von denen es 2014 im Stendaler Bereich keinen einzigen Fall gegeben hat - wird das 2014 neu eingerichtete Fachkommissariat II eingeschaltet. Auch der Fall des Balkonsturzes vom März wird aufgrund seiner Komplexität von den Polizeikollegen bearbeitet.

Knochenfund entpuppte sich als toter Soldat
Einen spannenden Fall hat Ingo Fabich derzeit durch einen Knochenfund bei Deichbauarbeiten in Fischbeck vorliegen. "Bei dem Toten handelt es sich ganz offensichtlich um einen gefallenen Soldaten", sagt Fabich. Es seien Teile einer Dienstmarke gefunden worden, so dass die Chance bestehe, die Indentität des Mannes zuklären und Angehörige zu informieren. 2014 gab es fünf solcher Knochenfunde, die insbesondere durch Bauarbeiten entdeckt werden. Meistens seien sie historisch, wie der Kriminalbeamte schildert. Soll heißen, dass der Todeszeitpunkt mindestens 50Jahre her ist.

Eine sehr unschöne Arbeit ist auch die Ermittlung bei Suiziden, wie der Kriminalhauptmeister sagt. Sie waren 2014 zehnmal durch Erhängen und einmal durch Erschießen zu verzeichnen. Solche Fälle können oft schnell erledigt werden, wenn nicht nur die Auffindesituation der Leiche, sondern auch die Lebenssituation der Menschen den Selbstmord plausibel erscheinen lassen. Kompliziert sei es, wenn Menschen sich vor einen Zug werfen, wie unlängst bei Uchtspringe geschehen. "Da zu prüfen, ob jemand allein gehandelt hat, ist aufgrund des Zustands der Leiche schwer."