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Landgericht Stendal Schwarzfahrer muss in Haft

Von Wolfgang Biermann 22.04.2015, 01:15

Stendal l Im zweiten Anlauf hat das Amtsgericht jetzt einen 47 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Stendal wegen Bahnfahren ohne Ticket in sieben Fällen zu sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Angeklagt waren etwa zwei Dutzend Schwarzfahrten, bei denen er im Vorjahr von Zugbegleitern der Deutschen Bahn AG erwischt worden war. Bis auf die verbliebenen sieben sind die übrigen Verfahren vom Gericht eingestellt worden. Sie konnten nicht ausreichend sicher nachgewiesen werden.

Zur Erstauflage des Prozesses am 3. Februar konnten nicht alle Zeugen geladen werden. Darum war die Verhandlung ausgesetzt worden. Nunmehr sagten zehn Zugbegleiter der Deutschen Bahn AG aus mehreren Bundesländern als Zeugen aus. Nicht alle konnten sich an den Angeklagten als Schwarzfahrer erinnern. In besagten sieben Fällen widersprachen sie der Version des vielfach vorbestraften Angeklagten, sich in jedem Fall an den Zugbegleiter gewandt zu haben, um mitzuteilen, dass er keine Fahrkarte habe.

Der 47-Jährige selbst hatte von "98 Prozent der Fälle" gesprochen. Angeblich sei er immer auf der Suche nach Arbeit gewesen, die ihm das Stendaler Jobcenter nicht habe bieten können. Für die Fahrkarten hätte er aber kein Geld gehabt. Einige Zugbegleiter hatten offenbar ein weiches Herz und ließen ihn schon mal ohne Ticket mitfahren. "Wenn sich einer gleich meldet und eine glaubhafte Geschichte erzählt, drücke ich schon Mal ein Auge zu", sagte ein Zugchef als Zeuge aus. Eine Zugbegleiterin wiederum hatte den Angeklagten als renitenten und noch dazu alkoholisierten Zeitgenossen in Erinnerung.

Laut Strafregisterauszug ist der notorische Schwarzfahrer 1991 erstmals zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seither kamen 33 Einträge hinzu. Von einer einjährigen Bewährungsstrafe zeigte er sich wenig beeindruckt. Ebenso davon, dass er unter Führungsaufsicht einer Bewährungshelferin stand. Ohne Fahrkarte fuhr er weiter mit der Bahn quer durch Deutschland.