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Messerattacke auf Pfleger Urteil: Vom Heim in die Psychiatrie

Von Wolfgang Biermann 05.05.2015, 01:21

Stendal l Das Landgericht hat unlängst nach mehreren Verhandlungstagen für einen 41-Jährigen die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet. Vor der ihm zur Last gelegten gefährlichen Körperverletzung im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit hatte der seelisch behinderte Mann in Uchtspringe in einer sogenannten vollstationären Einrichtung gelebt.

Am Morgen des 27. März vorigen Jahres hatte der gebürtige Leipziger laut Anklage aus Verärgerung darüber, dass er Medikamente einnehmen sollte, einen Pfleger mit einem Frühstücksmesser angegriffen. Er hatte aus seinem Rollstuhl heraus nach hinten ausgeholt und den Pfleger getroffen. Dabei erlitt dieser eine etwa fünf Zentimeter lange oberflächliche Wunde am Hals.

Laut Gerichtssprecher sei eine Gefängnisstrafe für den Angeklagten aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht infrage gekommen. Aus diesem Grund sei von der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie (Maßregelvollzug) angeordnet worden.