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Gericht sieht Tat als erwiesen an/Verteidiger kündigt Revision an Sexuelle Nötigung: 52-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Von Wolfgang Biermann 13.05.2015, 01:21

Stendal l Das Landgericht Stendal hat am Montag einen Mann aus Mecklenburg-Vorpommern wegen sexueller Nötigung einer Frau aus der Region zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige in der Nacht zum 17. August 2014 an einer ihm seit Längerem gut bekannten Frau (38) gegen ihren Willen und gegen ihren Widerstand sexuelle Handlungen vorgenommen hat.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. "Dreh- und Angelpunkt ist die Aussage der Geschädigten", sagte Richter Galler in der Urteilsbegründung. Demnach habe sich der Angeklagte, der im Wohnzimmer übernachtete, nach Mitternacht in das Schlafzimmer der Frau, Mutter von zwei Kindern, die im Kinderzimmer schliefen, begeben.

Der Angeklagte behauptet, er hätte eine Matratze für seine unbequeme Gästeliege gesucht. Er habe ihr dabei nur einen zärtlichen Kuss auf die Wange geben wollen und will eine Geste der aus dem Schlaf erwachten Frau falsch gedeutet und quasi als Zustimmung zum Austausch von Zärtlichkeiten verstanden haben. Wobei beide lange Zeit zuvor sexuelle Enthaltsamkeit vereinbart hätten, weil es schon einmal Gewalt in einer Beziehung der Frau gegeben haben soll.

Die 38-Jährige hatte hingegen ausgesagt, dass sie sich zu Wehr gesetzt habe. Er habe ihr den Mund zugehalten und den Slip heruntergezogen. Unter einem Vorwand sei ihr die Flucht aus der Wohnung gelungen. Sie habe, nur mit einem Oberteil bekleidet, ihre Nachbarn herausgeklingelt. "Mein Bekannter hat versucht, mich zu vergewaltigen", hatte das Opfer nach dessen Angaben dem Ehepaar zugerufen. Einer Funkstreifenbesatzung gegenüber hatte der Angeklagte sexuelle Handlungen eingeräumt und von einem "Fehler" gesprochen. Am Tag nach dem Geschehen hatte er dem Opfer mehrere SMS zugesandt. Darin schrieb er von "Gewalt, die er über eine Frau ausgeübt habe". Es täte ihm leid, er wolle nicht mehr leben. Eine Ärztin hatte Tage nach der Tat bei dem Opfer Verletzungen diagnostiziert.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte die Glaubwürdigkeit der Frau infrage gestellt. Er will viele Widersprüche in ihren Aussagen und ihrem Verhalten bemerkt haben und hatte Freispruch nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gefordert. Direkte Zeugen gab es nicht. Es habe aber "Nachtat-Zeugen, Verletzungen und Umstände" gegeben, die für die Schuld des Angeklagten sprechen, sagte Richter Galler.

Keine Hinweise auf eine Falschaussage des Opfers

Es habe sich "kein Anhalt für eine Falschaussage" gefunden. "Komplott, Geltungssucht, Fremd- und Autosuggestion" schieden demnach aus. Das Aussageverhalten sei konstant gewesen. Belastungstendenzen sahen die Richter bei der 38-Jährigen nicht. Sie hatte in ihrer gerichtlichen Aussage bekundet, nunmehr Ekel vor dem Angeklagten zu empfinden, ihre Kinder ebenso. Der Angeklagte hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert und von einer Art Auf-und-Ab-Beziehung gesprochen, in der er ausgenutzt worden sei. Die Frau sei es gewesen, die seinen Mandanten "in den Familienverband eingebunden" hätte, sagte der Verteidiger. Er hatte schon vor der Urteilsverkündung in einer Pause angekündigt, dass er Revision einlegen werde, falls es zu einem Schuldspruch komme.