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Unterstützung aus 30 000-Euro-Fond Gelder fließen nicht immer wie beantragt

Von Axel Junker 26.05.2015, 03:32

Der Hauptausschuss der Einheitsgemeinde hat die Anträge von 15 gemeinnützigen Gruppierungen auf eine Bezuschussung aus dem erstmals aufgelegten 30 000-Euro-Fond bewilligt. So verkündete es jüngst Einheitsgemeinde-Bürgermeisterin Verena Schlüsselburg. Doch das Geld fließt zumeist nicht wie beantragt.

Bismark l "Unser Antrag ist genehmigt", erklärt zerknirscht Burkhard Neumann für den Förderverein der Arensberger Feuerwehr. In der Hand hält er den Bewilligungsbescheid der Einheitsgemeinde. "Bewilligt" wurden 150 Euro für das Feuerwehr-Jubiläum (120 Jahre), beantragt waren aber 1120 Euro.

Im Rahmen der dreitägigen Jubiläumsfeier (4. bis 6. September) haben sich die Arensberger ein anspruchsvolles Programm (Tag der offenen Tür, Umzug, Blasmusik-Konzert, Bauern-Triathlon) auf die Fahnen geschrieben. Zudem erwarten sie Gäste aus Österreich und Hessen. Alles Punkte, die die Kriterien (besondere Veranstaltung, überregionale Bedeutung) der neuen Zuwendungsrichtlinie erfüllen. In seinem Antrag an die Einheitsgemeinde ging der Förderverein von einer Investition von 2800 Euro aus. Entsprechend der Richtlinie trägt der Verein 50 Prozent der Gesamtsumme und die Ortschaft zehn. So dass aus dem erstmals aufgelegten 30000-Euro-Fördertopf 1120 Euro kommen sollten.

Doch der Hauptausschuss und dessen Vorsitzende Verena Schlüsselburg waren der Meinung, dass Feuerwehr-Jubiläen mit jeweils 150 Euro zu vergüten sind. Unabhängig von der Größe der Wehr, unabhängig, ob davon ein Kasten Bier und eine Hüpfburg bereitgestellt werden oder ein dreitägiges Festprogramm auf die Beine gestellt wird. "Wenn das so läuft mit der neuen Zuwendungsrichtlinie, dann braucht man natürlich erst gar nichts beantragen", zeigte sich Burkhard Neumann nicht erfreut über den Bewilligungsbescheid.

Aus den erhofften 1120 Euro wurden 150 Euro, der zehnprozentige Anteil der Ortschaft Bismark an der Gesamtsumme blieb aber laut Bewilligungsbescheid bei 280 Euro. Dem Arensberger Förderverein werden jetzt 430 Euro überwiesen. Wenn also die beantragte Summe reduziert wird, scheint das keinen Einfluss auf den Anteil der Ortschaft zu haben. Denn die Ortschaft hatte ja ihre Beteiligung im Vorfeld beschlossen - als Grundlage für den Antrag an die Einheitsgemeinde. Wird also ein Antrag komplett abgelehnt, kann sich der Antragsteller wenigstens auf den Anteil seiner Ortschaft freuen.

Die neue Zuwendungsrichtlinie der Einheitsgemeinde Bismark für gemeinnützige Vereine und Gruppierungen war von Anfang an umstritten. Die Vorlage der Verwaltung löste im Stadtrat heftige Diskussionen aus. Es ging vor allem um die Auslegung von Formulierungen. Auch die Endfassung lässt jede Menge Spielraum. Zum Beispiel, wenn es um Investitionen der Vereine geht.

Der Hauptausschuss befasste sich am 12. Mai nichtöffentlich mit der Verteilung der öffentlichen Mittel. Der Einladung der Ausschuss-Vorsitzenden Verena Schlüsselburg war absichtlich nicht zu entnehmen, dass es um die Anträge der Vereine auf Unterstützung aus dem 30 000-Euro-Fond gehen sollte. 10 000 wurden vergeben, 20 000 Euro stehen noch zur Verfügung. Anträge können noch bis zum 30. Juni gestellt werden. Die Zuwendungsrichtlinie kann auf der Homepage der Einheitsgemeinde Bismark unter www.stadt-bismark.de/de/satzungen-Stadt-Bismark.html eingesehen werden.