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Dienstaufsichtbeschwerden Vorschlag lautet Beschwerden gegen Oberbürgermeister zurückweisen

26.05.2015, 01:40

Stendal (dly) l Nachdem der Stadtrat im April mehrheitlich beschlossen hatte, zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) öffentlich zu beraten und nicht wie ursprünglich geplant hinter verschlossenen Türen, stehen beide Beschwerden nun auf der Tagesordnung für die Sitzung am 1. Juni. Die Dienstaufsichtsbeschwerden sind vom Stendaler Thomas Larek erhoben worden. Für beide Fälle hat die Verwaltung Beschlussvorlagen erarbeitet, in denen es übereinstimmend heißt: "Die Dienstaufsichtsbeschwerde ... gegen Herrn Oberbürgermeister Schmotz wird als unbegründet zurückgewiesen." Und in beiden Texten zur Begründung des Beschlussvorschlages werden die Vorwürfe als "unbegründet" eingestuft.

Die Dienstaufsichtsbeschwerden stammen aus dem März 2015. Sie richten sich neben Schmotz zwar auch gegen Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt, doch für Beschwerden gegen ihn ist der Dienstvorgesetzte, also der Oberbürgermeister, zuständig, während über Beschwerden gegen den OB selbst der Stadtrat entscheiden muss. In den Beschwerden wirft Thomas Larek dem Oberbürgermeister unter anderem vor, seiner Dienstaufsichtspflicht gegenüber dem Wahlleiter und seinem Stellvertreter Kleefeldt nicht nachgekommen zu sein. Wenn er das beanstandet, heißt es seitens der Verwaltung, "verwechselt er Dienstaufsicht mit Fachaufsicht". Denn die Vorwürfe beziehen sich auf fachliche Entscheidung des Wahlleiters, der in dieser Funktion weisungsfrei handele. Zudem geht es um angebliche Äußerungen Schmotz` zu den Einstellungsmodalitäten des ehemaligen CDU-Stadrates Holger Gebhardt.