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Nabu-Ausschlussverfahren Verfahren gegen Neuhäuser sind abgearbeitet

Von Bernd-Volker Brahms 30.06.2015, 03:03

Stendal l Der Bundesverband des Naturschutzbundes (Nabu) hat ein Ausschlussverfahren gegen den Stendaler Kreisvorsitzenden, Peter Neuhäuser, eingestellt. "Es konnte keine individuelle Schuld und kein vereinsschädigendes Verhalten nachgewiesen werden", sagte Nabu-Sprecherin Kathrin Klinkusch in Berlin auf Anfrage.

Das Ausschlussverfahren war im März 2014 in Gang gekommen, nachdem beim Elbhochwasser mindestens 25 Heckrinder und mindestens 20 Konikpferde ertrunken waren. Die Wildtiere wurden vom Nabu-Kreisverband im Bucher Brack gehalten (die Volksstimme berichtete).

Das Präsidium des Nabu hatte sich zahlreiche Unterlagen geben lassen, um den Fall zu prüfen. Diese hätten am Ende weder dazu gereicht, die Schuld noch die Unschuld zu belegen, sagte die Sprecherin.

Juristisch bleibt an Peter Neuhäuser nichts hängen

Mit der Bekanntgabe des Beschlusses habe man gleichzeitig dem Kreisverband empfohlen, bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die Vorgänge "restlos aufzuklären" und "gegenüber der Öffentlichkeit und den Zuwendungsgebern eine größtmögliche Transparenz herzustellen".

"Wir haben keine Veranlassung, eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen", sagte der Kreisvorsitzende Peter Neuhäuser auf Nachfrage. Seit dem Elbhochwasser habe es zwei reguläre Mitgliederversammlungen gegeben, auf denen das Thema ausführlich diskutiert worden sei. 2014 sei dabei eine Resolution beschlossen worden und an den Bundesverband herausgegangen, das Ausschlussverfahren einzustellen. Auch der Landesverband hatte sich in der Weise positioniert und an den Bundesverband gewandt.

Jerichower Land nimmt Bußgeld zurück

Auch die juristischen Verfahren, die im Falle der toten Tiere gegen Peter Neuhäuser angestrengt worden sind, wurden abgeschlossen. Zuletzt befand sich der Landkreis Jerichower Land noch mit dem Nabu-Chef in einer Auseinandersetzung. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte im November 2013 in einem Eilverfahren festgelegt, dass der Landkreis nicht mehr von einem vorsätzlichen Vorgehen des Nabu sprechen dürfe. In diesem Monat war im Hauptsacheverfahren ein Vergleich geschlossen worden.

Gleichzeitig hat der Landkreis Jerichower Land ein Bußgeld zurückgenommen, dass dieser 2014 nach Paragraf 18 des Tierschutzgesetzes verhängt hatte. Die Behörde ging davon aus, dass Neuhäuser "vorsätzlich oder fahrlässig" mit den Tieren umgegangen sei. Zuvor hatte die Stendaler Staatsanwaltschaft allerdings bereits zwei Klagen von Privatpersonen sowie dem Landkreis Jerichower Land abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft sah keine strafbare Handlung von Peter Neuhäuser.

Landkreis antwortet auf Anfragen nicht

Landkreissprecher Henry Liebe bestätigte Strafanzeige und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Über Details wie die Einstellung der Verfahren und die Annahme des Gerichtsvergleichs gab es trotz mehrfacher Anfrage keine Antwort.